Finanzgericht

"PreMaster" gehört zur Ausbildung

Zwischen Bachelor und Master werden oft sogenannte "PreMaster-Programme" zwischengeschaltet. Eltern haben in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld, so ein Urteil.

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STUTTGART. Während einer zwischen Bachelor- und Masterstudium eingeschobenen "Unternehmensphase" haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Bei einem solchen sogenannten PreMaster-Programm handelt es sich weder um eine Zweitausbildung noch um eine Erwerbstätigkeit.

Das hat das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden.

Während eines PreMasterProgramms werden BachelorAbsolventen direkt im Betrieb fachspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen vermittelt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, im Anschluss an das Programm ein Masterstudium aufzunehmen.

Die Arbeitszeit werde demnach nicht gewerblich genutzt, sondern für die Ausbildung der Teilnehmer, betonte nun das Finanzgericht Stuttgart. Die erworbenen Qualifikationen dienten der späteren Karriere. Das Programm sei daher nicht als Erwerbstätigkeit, sondern als Ausbildungsverhältnis zu sehen. (mwo)

Az.: 1 K 775/13

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