Prüflinge, darunter gegebenenfalls auch Medizinstudenten und Ärzte, haben Anspruch auf Einsicht in ihre eigenen schriftlichen Prüf-Antworten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch zu einem Mann aus Irland entschieden, der durch seine Prüfung als Buchhalter gerasselt war (Az.