Kommentar – NC-Urteil

Neuer Blick auf Bewerber

Hauke GerlofVon Hauke Gerlof Veröffentlicht:

Teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar": Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zum Numerus clausus in der Humanmedizin ist keine Überraschung. Zu offensichtlich waren die Unwuchten bei der Auswahl der Bewerber.

Bis Ende 2019 hat der Gesetzgeber Zeit, neue Regelungen zu finden. Das vom NAV-Virchowbund vorgeschlagene halbe Jahr Vorbereitungszeit in der Versorgung, um wirklich am Arztberuf interessierte Bewerber zu erkennen, hat sicher einiges für sich. Zweifel sind jedoch angebracht, ob es als Verpflichtung rechtlich umsetzbar sein wird.

Ein Schritt in diese Richtung wäre es immerhin, wenn in Auswahlgesprächen Praktika und soziale Aktivitäten der Bewerber verbindlich zu berücksichtigen sind. So gelingt es vielleicht eher, die herauszufiltern, die wirklich an der Versorgung interessiert sind.

Angesichts des anhaltend hohen Bedarfs an Ärzten, bleibt noch eine andere – teure – Möglichkeit, Druck aus dem Kessel zu nehmen: mehr Studienplätze. Derzeit gebe es 62.000 Bewerber um 11.000 Medizinstudienplätze, hatte das BVG bei der Verhandlung im Oktober erklärt. Der Aufbau neuer Fakultäten, wie ihn Bayern derzeit in Augsburg betreibt, sollte auch andernorts ins Auge gefasst werden.

Lesen Sie dazu auch: Bundesverfassungsgericht: Studienplatzvergabe in Medizin zum Teil verfassungswidrig

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