Die Personalsituation in Krankenhäusern soll nun auch per Gesetz geregelt werden. Kritiker kommentieren einen aktuellen Entwurf als 'gesundheitspolitischen Kontrollverlust'.
Eine vertragsärztliche Einweisung ins Krankenhaus ist keineswegs Voraussetzung für eine Leistungsübernahme durch die Krankenkasse. So hat das Bundessozialgericht jetzt entschieden ? mit weitreichenden Folgen.
Ärzte, die ihre Praxis als 'Praxisklinik' bezeichnen, weil sie zum Beispiel ambulant operieren, müssen aus wettbewerbsrechtlichen Gründen eine Übernachtungsmöglichkeit anbieten.
Der Ersatzkassenverband übt harsche Kritik an der Krankenhauspolitik der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg. Hintergrund ist die jüngste Novelle des Krankenhausgesetzes durch Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).
Der Referentenentwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz steht. Auf Kranken- und Pflegekassen kommen erhebliche Mehrkosten zu. Aktuell setzt der Selbstverwaltung ein Gesetz der Vorgängerregierung zu. Stichwort: Personaluntergrenzen.
Jens Spahns Gesetzentwurf zur Stärkung des Pflegepersonals polarisiert. Schon wird der Ruf laut, auch die Ärzte an Krankenhäusern per Gesetz finanziell besser zu stellen.
Für eine Verbesserung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, in Praxen und in Kliniken hat der Landkreis Reutlingen eine Inklusionskonferenz ins Leben gerufen. Bei der aktuellen Tagung wurde deutlich: Barrierefreiheit beginnt im Kopf.
Das angedachte neue Pflegepaket ruft gemischte Reaktionen hervor: Der Pflegebevollmächtigte Westerfellhaus sieht im Kampf gegen die Pflegepersonal-Not nun die Kliniken in der Pflicht. Kritischer wertet die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Pläne.
Der Krankenhausspiegel in Thüringen kämpft noch immer mit Akzeptanzproblemen ? allerdings nur auf Klinikseite. 40 Prozent der Häuser verweigern sich, indes steigen die Nutzerzahlen auf Patientenseite.