Dass das Versorgungsgesetz noch lange nicht fertig ist, lässt sich an den Passagen zur Neuorganisation des Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ablesen. Im Entwurf finden sich zwei alternative Vorschläge, die unparteiischen Vorsitzenden zu wählen. Beide Vorschläge binden den Ausschuss enger an das Parlament.