Ärzte, die eine vermietete Wohnung zu beruflichen Zwecken benötigen, können den Mietern kündigen. Eine Eigenbedarfskündigung ist auch aus beruflichen Gründen zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Im Streitfall arbeitete die Ehefrau des Vermieters als Rechtsanwältin.