Problem Berufshaftpflicht

Versicherer bedrohen Niederlassung

Die Versicherungen bekommen bei der ärztlichen Berufshaftpflicht offenbar kalte Füße. Einige Assekuranzen haben MVZ und Praxen bereits die Verträge gekündigt - weil dort Humangenetiker arbeiten.

Von Herbert Fromme Veröffentlicht:
Humangenetiker bei der Arbeit: Einige Kollegen haben bereits Ärger mit ihrer Berufshaftpflicht bekommen.

Humangenetiker bei der Arbeit: Einige Kollegen haben bereits Ärger mit ihrer Berufshaftpflicht bekommen.

© Mathias Ernert

KÖLN. Große Versicherungskonzerne ziehen in bestimmten Fachrichtungen die Zügel bei der Versicherung von Ärzten und Krankenhäusern an. Das berichten Versicherungsmakler.

"Betroffen sind vor allem Humangenetiker, Gynäkologen mit Geburtshilfe und die rein kosmetische Chirurgie", sagt Uwe Hingst, Geschäftsführer beim Makler Ecclesia.

Dabei sei es nicht mit erheblichen Preiserhöhungen getan - eine Reihe von Gesellschaften zieht sich ganz aus dem Geschäft zurück. So will die R+V Versicherung in Wiesbaden, die zur genossenschaftlichen Finanzgruppe gehört, am liebsten keine Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) mehr versichern, in denen auch Humangenetiker arbeiten.

Die Zurich und die Provinzial Nordwest in Münster ziehen sich aus der Versicherung von Krankenhäusern komplett zurück, große Anbieter wie die Axa haben dieses Geschäft schon vor Jahren aufgegeben.

Für die neue Politik der Versicherer gibt es eine Reihe von Gründen. Einmal nimmt die Zahl der großen Schäden zu. "Im ambulanten Bereich sehen wir Schäden bis zu fünf Millionen Euro, im stationären bis zu elf Millionen Euro", berichtet Makler Hingst.

Manfred Klocke, Geschäftsführer der Obergesellschaft bei Ecclesia, verweist auch auf das politische und gesellschaftliche Umfeld: "Da werden die Krankenkassen ermutigt, Patienten beim Geltendmachen von Ansprüchen zu unterstützen, da steigt die Lebenserwartung deutlich an. Das wirkt sich alles auf die Zahl der Ansprüche und ihre Höhe aus." Gleichzeitig zeige mancher Versicherer Panikreaktionen, so Klocke.

Probleme offenbar wegen des PID-Gesetzes

Gerade Humangenetiker haben es besonders schwer, angemessenen Schutz zu finden.Die "Ärzte Zeitung" berichtete über den Fall eines MVZ mit 33 Ärzten und Biologen, dessen Vertrag mit immerhin 20.000 Euro Prämie die R+V kündigte.

Kein deutscher Versicherer war bereit, das Risiko zu übernehmen. Schließlich fand die Maklerin für das MVZ eine Deckung bei der österreichischen Donau Versicherung. Kostenpunkt: 70.000 Euro.

Die R+V bestätigte die Kündigung. "Wir haben im Frühjahr zwei bestehende Verträge von Gynäkologen zum vertragsgemäßen Ablauf nicht verlängert", teilte Sprecher Karsten Eichner mit.

"Hintergrund in beiden Fällen ist, dass die Versicherungsnehmer das Risiko der Präimplantationsdiagnostik nicht aus ihrem Tätigkeitsschwerpunkt ausschließen wollten", erläuterte er weiter.

"Aufgrund der aktuellen Gesetzeslage ergeben sich bei der PID für den Versicherer - so auch für R+V - unkalkulierbare Risiken, so dass wir dieses Risiko nicht zeichnen."

Das betroffene süddeutsche MVZ beschreibt seine Tätigkeit wie folgt: "Frauenheilkunde ohne Geburtshilfe, Postnatal- und Pränatale Medizin, Humangenetik ohne künstliche Befruchtung sowie Labordiagnostik." Damit bewegt sich das MVZ exakt in dem Rahmen, der in Deutschland rechtlich zulässig ist.

Besonders enttäuscht hat die Ärzte des betroffenen MVZ, die nicht genannt werden wollen, das Vorgehen der R+V. "Die R+V hat mit uns die Präimplantationsdiagnostik nie schriftlich diskutiert, es wurde lediglich formlos und zeitgerecht gekündigt", sagte einer der Mediziner.

Ausländische Versicherer springen ein

Erst als das MVZ über seinen Makler bei der R+V nachfragte, bekamen die Ärzte eine Mail mit dem lapidaren Inhalt, dass die Genetik der Grund für die Kündigung sei.

"Ich kann mir kaum vorstellen, dass nur zwei Verträge gekündigt wurden", sagte der Arzt weiter. Es habe sich mittlerweile herumgesprochen, dass Humangenetiker sich nicht niederlassen können, weil sie keine Versicherung bekommen.

Die Versicherungsmaklerin Adelheid Marscheider, die das MVZ jetzt betreut, kann nicht nachvollziehen, warum die Versicherer die Risiken nicht abdecken.

"Ich kann mir das nur so erklären, dass der Bereich der Humangenetik und der pränatalen Medizin in seiner Definition nicht exakt bei den Versicherern eingeordnet werden kann."

Die PID sei in allen europäischen Ländern gesetzlich geregelt, Ausnahmen seien Österreich und die Schweiz, wo sie verboten ist, sagt Marscheider. "Und ausgerechnet eine österreichische Gesellschaft versichert die deutschen Risiken."

Übrigens mit einer Formulierung in der Police, die sich auch deutsche Anbieter zum Vorbild nehmen sollten: "Unter Versicherungsschutz fallen alle Tätigkeiten des Facharztes für Frauenheilkunde, zu dem dieser von Gesetzes wegen berechtigt ist. Darunter fallen die genetische Beratung und die pränatale sowie die postnatale Medizin."

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Versicherer in der Verantwortung

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