Eigenbedarf

Kündigung bei Praxiswunsch rechtens

KARLSRUHE (mwo). Ärzte, die eine vermietete Wohnung zu beruflichen Zwecken benötigen, können den Mietern kündigen.

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Eine Eigenbedarfskündigung ist auch aus beruflichen Gründen zulässig, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschied. Im Streitfall arbeitete die Ehefrau des Vermieters als Rechtsanwältin.

Ihre Kanzlei wollte sie in bislang vermietete Räume des eigenen Wohnhauses verlegen. Laut BGH besteht in solchen Fällen ein "berechtigtes Interesse" für eine Eigenbedarfskündigung. Der Vermieter könne sich dabei auch auf das Grundrecht der Berufsfreiheit stützen.

Az.: VIII ZR 330/11

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