Wer eine Praxis übernimmt, der tritt in der Regel auch als Arbeitgeber für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Praxis ein - so weit diese dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zustimmen. Dabei ist zu beachten, dass der Übergang auch zum Beispiel für Medizinische Fachangestellte (MFA) gilt, die sich gerade in Elternzeit befinden.