Angehörige, die ihre Eltern oder Großeltern pflegen, können einen Vorab-Obolus aus dem Erbe verlangen. Einkommenseinbußen müssen sie dafür nicht mehr nachweisen. Wer nicht im Erbe bedacht wird, kann einen Ausgleich für die Pflegeleistung verlangen. Wie hoch dieser ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab.