BGH verlangt Zulassung für Synergetik-Methode

KARLSRUHE (mwo). Die sogenannte Synergetik-Methode gilt rechtlich als erlaubnispflichtige Heilkunde. Ohne eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz darf die Methode nicht angeboten werden, Verstöße sind strafbar, urteilte am Mittwoch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe.

Veröffentlicht:

Damit schloss sich der BGH der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts an. Das Gerichte hatte im August 2010 den Betrieb eines Synergetik-Zentrums in Goslar ohne Heilpraktikererlaubnis untersagt.

Die Methode verspricht "Selbstheilung" von Psychischen und auch von physischen Krankheiten durch die innere Konfrontation mit Erlebnissen und Konflikten. Damit bestätigte der BGH die Verurteilung einer Synergetik-Anbieterin aus Hessen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen durch das Landgericht Frankfurt.

Verfassungskonform könne eine Heilpraktikererlaubnis verlangt werden, wenn die Methode "eine zumindest potenzielle Gefahr für die Gesundheit der behandelten Personen" bedeute.

In elf Fällen, in denen Patienten mit konkreten Beschwerden kamen, habe das Gericht zu Recht eine zumindest "potenzielle Gefahr der Therapiemethode" angenommen. Die Methode besteht aus einer assoziativen "Innenweltreise", bei der angeblich krankmachende Muster erkannt werden können.

In dem vom BGH entschiedenen Fall habe die Anbieterin die bei ihren "Patienten" hervorgerufenen inneren Bilder nicht weiter bearbeitet und besprochen, rügten die Karlsruher Richter.

Az.: 2 StR 580/10

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Knapp 14 Stunden operiert

Kasuistik: Haarausfall nach längerer Operation

Lesetipps
Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?