Fluggesellschaften dürfen in ihren Internetauftritten Gebühren und Zuschläge nicht 'häppchenweise' aufführen. Sie müssen von vornherein den Endpreis nennen - also inklusive Steuern, Gebühren, Flughafengebühren und Kerosinzuschlägen.
Mord aus Habgier oder Suizid? Im Prozess um den mutmaßlichen Gift-Mord einer Ärztin an ihrem 50 Jahre älteren Ehemann hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für die Angeklagte gefordert.
Der Gesetzgeber hat alternativen Therapien einen besonderen Stellenwert eingeräumt, um sie zu fördern. Doch eine automatische Kostenübernahme bedeutet das noch lange nicht, wie nun ein Landessozialgericht entschieden hat.
Ärzte, die einen Praxisauftritt bei Social-Media-Webseiten wie Facebook oder Google+ betreiben oder planen, müssen darauf achten, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Sonst droht juristischer Ärger.
Seit 2008 können Ärzte das Schulgeld für Ergänzungsschulen steuerlich absetzen. Und was ist mit den Jahren davor? Nichts, die Neuregelung gilt nicht rückwirkend, entschied nun das oberste deutsche Finanzgericht.
Von einer Integrierten Versorgung sollen alle Beteiligten profitieren. Doch manche Ärzte gehen mit falschen Vorstellungen an diese Verträge heran. Ein Netzmanager bennent die sechs größten Irrtümer.
Ein 'Spiegel'-Bericht hat eine Diskussion um die Qualität der ambulanten Operationen entbrannt. Der Vorwurf: Es gibt keine Kontrollinstanzen. Das wollen die niedergelassenen Operateure nicht auf sich sitzen lassen.
Die Praxissoftware ent wickelt sich immer mehr zum Schlüssel für eine erfolgreiche Integrierte Versorgung. Dabei kommt es vor allem auf die Schnittstellen an. Die großen Kranken kassen spielen hier ihre Marktmacht aus.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten.
Die Bestandsaufnahme der Ärztenetze fällt gemischt aus. Über den Kollektivvertrag haben sie Chancen auf zusätzliche Honorare. Das Traumziel Selektivverträge ist derweil für die meisten Netze eher weiter in die Ferne gerückt.
Das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) hat den Honorarverteilungsvertrag ab dem Jahr 2005 im Falle einer niedergelassenen niedersächsischen Gynäkologin für rechtswidrig erklärt.
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Diese Regel des Rechtssystems gilt auch für Ärzte. Dabei treffen gerade Praxen die unterschiedlichsten Gesetze und Haftungsansprüche. Doch mit einem ausgefeilten Management können Ärzte vorbeugen. Oder ein 'Auditor' weist den Weg.
Langjährige Gerichtsverfahren zehren nicht nur an den Nerven, sondern bedeuten auch wirtschaftliche Nachteile. Das neue Rechtsschutzgesetz bringt auch für Ärzte kleine Fortschritte. Sie können jetzt auf Zinszahlungen hoffen.