Das hilft Ärzten im "Paragrafen-Dschungel"

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: Diese Regel des Rechtssystems gilt auch für Ärzte. Dabei treffen gerade Praxen die unterschiedlichsten Gesetze und Haftungsansprüche. Doch mit einem ausgefeilten Management können Ärzte vorbeugen. Oder ein "Auditor" weist den Weg.

Von Martin H. Stellpflug Veröffentlicht:
Schon mit einer Verordnung können Ärzte gegen gleich mehrere Paragrafen verstoßen.

Schon mit einer Verordnung können Ärzte gegen gleich mehrere Paragrafen verstoßen.

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BERLIN. Niedergelassene Ärzte, insbesondere Vertragsärzte, bewegen sich in ihrer täglichen Arbeit in einem rechtlichen Rahmen, der oftmals als "Regelungsdickicht" oder "Paragraphen-Dschungel" bezeichnet und als bedrohlich empfunden wird.

Wer beispielsweise nach kurzer Untersuchung zum Rezeptblock greift und ein Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnet, kann dadurch in nur wenigen Minuten mit dem Vertragsarztrecht, dem Berufsrecht, dem Arzneimittelrecht, dem Heil- und Hilfsmittelrecht, dem Medizinprodukterecht, dem Wettbewerbsrecht, dem Heilmittelwerberecht, dem Dienstvertragsrecht und dem Strafrecht in Berührung kommen.

Diese Regelungsfülle schafft Unsicherheiten und kann sich zu einem ausgewachsenen Problem entwickeln, wenn der Vertragsarzt die Übersicht verliert und trotz bester Vorsätze die Einhaltung von Regeln und Vorschriften nicht gewährleisten kann.

Konsequenz kann sein, dass sich Ärzte plötzlich konfrontiert sehen mit Haftungsfällen, Wirtschaftlichkeitsprüfungen, Honorarkürzungen, Plausibilitätsprüfverfahren, Unterlassungsansprüchen von Kollegen oder Krankenkassen, Strafanzeigen, Disziplinarverfahren, Berufsgerichtsverfahren, oder ähnlichem.

Praxen können von großen Unternehmen lernen

Bemühungen, sich in seinem gesamten beruflichen Handeln im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften zu halten, werden seit einigen Jahren im Wirtschaftsleben als "Compliance" bezeichnet.

In Anlehnung an eine entsprechende angelsächsische Rechtsterminologie finden sich in größeren Unternehmen regelmäßig sogenannte "Compliance Officer" oder ganze "Compliance Abteilungen", die gesetzeskonformes Verhalten durch organisatorische Maßnahmen, durch die Strukturierung von Arbeitsprozessen und die Sensibilisierung der Mitarbeiter sicherstellen sollen.

Unter dem Anglizismus "Healthcare Compliance" hat diese Aufgabenstellung in den unterschiedlichen Bereichen der Gesundheitswirtschaft zum Teil bereits eine erhebliche Bedeutung erlangt; ein aktuelles und wichtiges Thema ist die Aufdeckung/Verhinderung von Korruption oder (kartellrechtswidrigen) Preisabsprachen im Gesundheitswesen.

Die großen Schlagworte, häufig dem angelsächsischen Sprachraum entliehen ("Risk-Management-Audit", "Checks and Balances", "Whistleblower Hotline", "Transparency", "Antitrust Audits", "Code of Conduct", "Mission, Vision, Values"), sollten indes nicht den Eindruck erwecken, als betreffe das Thema "Healthcare Compliance" ausschließlich wirtschaftsmächtige Akteure im Gesundheitswesen wie Arzneimittelhersteller, Kliniken oder Krankenkassen.

Richtig ist vielmehr, dass sich vieles von den Bemühungen solcher Unternehmen lernen und auf die Arztpraxis übertragen lässt. Beispielsweise die Fragen, ob Mitarbeiter Geschenke von Dritten entgegennehmen dürfen und ob es einen Unterschied macht, ob dieser "Dritte" ein zufriedener Patient oder ein Pharmareferent ist und ob diese Fragen für ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiter gleich zu beantworten sind, stellen sich ganz unabhängig von der Größe der Arztpraxis oder des Krankenhauses.

Festgelegte Prozesse schaffen Rechtssicherheit

"Klassische" Compliance-Maßnahmen wie Arbeitsanweisungen, klare Zuständigkeiten, Mitarbeiterschulungen, etc. sind unabhängig von der Größe der Firma relevant und unterscheiden sich sogar in der Umsetzung häufig nur marginal.

Ein Beispiel: Ob eine Arbeitsanweisung per E-Mail an vier Mitarbeiter oder 4000 Mitarbeiter versandt wird, ist für die Operationalisierung unerheblich; eine persönliche Empfangs-/Kenntnisnahmebestätigung und die Verwaltung solcher Bestätigungen unter Berücksichtigung von Neueinstellungen, Arbeitsplatzwechsel etc. stellt dagegen große Unternehmen vor größere Herausforderungen).

Insbesondere die "Audits", also Untersuchungsverfahren, die es erlauben, Arbeitsprozesse hinsichtlich ihrer Fehleranfälligkeit und Rechtskonformität zu bewerten, haben sich nicht nur in Krankenhäusern oder MVZ, sondern gerade auch in der Arztpraxis als hilfreich erwiesen.Im Risk-Management-Audit werden Fehler aufgespürt

Im Rahmen sogenannter "Risk-Management-Audits" besucht der "Auditor" die Arztpraxis und lässt sich die gesamten Handlungsabläufe zeigen und erläutern. Von der Begrüßung am Empfang über das Wartezeitenmanagement bis zu den Abläufen im Behandlungszimmer werden die Handlungsprozesse analysiert.

Dabei zeigt sich mitunter schon recht schnell, ob die Mitarbeiter über den gleichen Wissensstand verfügen, ob alle relevanten Abrechnungsvorschriften bekannt sind oder eine gleichförmige Behandlungsdokumentation gewährleistet ist.

Externer "Auditor" prüft auch Verträge

Je nach Größe und fachlicher Ausrichtung der Praxis kann nach zwei bis drei Stunden die Praxisbegehung, die Befragung der Mitarbeiter und der Blick in Patientenakten/EDV abgeschlossen sein. Häufig sind darüber hinaus natürlich die unterschiedlichsten Verträge, vom Gemeinschaftspraxisvertrag über die Entschädigungsvereinbarung für Studien und Schulungen bis zur Patienteneinwilligung oder Schweigepflichtsentbindung zu prüfen.

"Risk-Management-Audits" ermöglichen neben der Analyse und Bestandsaufnahme vor allem auch ein verstärktes Problembewusstsein und eine erhöhte Sensibilität hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen an die Behandlungsabläufe und den Praxisbetrieb.

Durch die Hinzuziehung des externen "Auditors" ergibt sich häufig eine besondere Gesprächskultur und Arbeitsatmosphäre, die es dem Praxisteam und der Ärztin oder dem Arzt erlauben, die Arbeitsabläufe zu optimieren.

Dr. Martin H. Stellpflug, MA (Lond.) ist Fachanwalt für Medizinrecht und Partner der Sozietät Dierks & Bohle in Berlin.

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