20 Jahre nach Markteinführung ist es für ein Patent etwas spät. Zumindest dann, wenn sich die Zusammensetzung eines Arzneimittels von Fachleuten problemlos ermitteln lässt, ist der Inhalt nicht mehr neu und daher auch nicht mehr patentierfähig.
Ein Diebstahl im Bahr-Ministerium könnte einen heftigen Lobbyskandal auslösen: Unbemerkt soll ein IT-Spezialist für einen Lobbyisten vertrauliche Daten ausspioniert haben. Die großen Fragen: Hat die Regierung ein Sicherheitsproblem? Und warum wussten Apotheker so viel?
Die KV Niedersachsen sucht einen Hausarzt für die Gemeinde Sögel - und lockt mit einem deutschlandweit einmaligen Angebot: Wer den Job übernimmt, erhält eine ausgestattete Praxis mit Team - und Festgehalt.
Ein Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht. Das hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden.
Preiswerbung liegt bei Ärzten im Trend. Doch Sonderpreise sind meist gesetzeswidrig und rufen die Wettbewerbshüter auf den Plan. Dabei gibt es zahlreiche Urteile, an denen sich Kollegen orientieren können.
Praxisgemeinschaft oder Gemeinschaftspraxis? Im Alltag sind die Grenzen nicht immer so scharf gezogen, wie von der KV gefordert. Um Honorarrückforderungen zu vermeiden, sollten Ärzte aber klare Verhältnisse schaffen.
Wollen Ärzte Zwangsmaßnahmen anordnen, begehen sie momentan eine Gradwanderung. Auf Drängen der Länder hat die Regierung jetzt einen Gesetzentwurf vorgelegt, das ändern soll. Doch an einigen Stellen muss noch die Feile angesetzt werden.
Mitarbeiter, die an ihrer Arbeitsstelle Missstände vermuten, müssen dies zuerst intern darlegen. Schalten sie jedoch sofort Aufsichtsbehörde oder Staatsanwaltschaft ein, darf ihnen gekündigt werden, hat ein Landesarbeitsgericht geurteilt.
Ärzte sind bei der Abrechnung von IGeL stets an die GOÄ gebunden. Daran hat Rechtsanwalt Dr. Ingo Pflugmacher beim 4. Bundeskongress Privatmedizin erinnert.
Wenn eine Ärztin Verwechslungen bei der Arzneiverordnung mit PC-Manipulationen durch eine Sekte rechtfertigt, dann wird eine psychiatrische Untersuchung fällig.
Juristische Schlappe für die Bremer Gesundheitsbehörde. Der Neurobiologe Professor Andreas Kreiter darf seine Versuche mit Makaken weiter fortsetzen. Die Behörde ist sich nicht sicher, ob sie sich geschlagen geben soll.