Arzneimittel

Kein Patent nach 20 Jahren

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. 20 Jahre nach Markteinführung ist es für ein Patent etwas spät. Zumindest dann, wenn sich die Zusammensetzung eines Arzneimittels von Fachleuten problemlos ermitteln lässt, ist der Inhalt nicht mehr neu und daher auch nicht mehr patentierfähig.

Mit dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof jetzt ein Patent für den pflanzlichen Schleimlöser Gelomyrtol® auf.

Das Mittel ist bereits seit 1978 auf dem Markt, der Hersteller hatte ein Patent aber erst im Jahr 2000 eintragen lassen. Mit Erfolg beantragte nun der Generikahersteller Ratiopharm die Aufhebung des Patents. (mwo)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daktyloskopische Nebenwirkungen

Wenn die Krebstherapie die „Identität“ verändert

Lesetipps
Auch einem CT-Bild ist ein Prostata-Karzinom markiert.

© samunella / stock.adobe.com

Aktualisierung der S3-Leitlinie

Früherkennung von Prostatakrebs: Tastuntersuchung vor dem Aus

Abstraktes buntes Bild vieler Bücher die umherschwirren.

© 100ME / stock.adobe.com

Empfehlungs-Wirrwarr

Drei Hypertonie-Leitlinien: So unterscheiden sie sich

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung