Arzneimittel
Kein Patent nach 20 Jahren
KARLSRUHE. 20 Jahre nach Markteinführung ist es für ein Patent etwas spät. Zumindest dann, wenn sich die Zusammensetzung eines Arzneimittels von Fachleuten problemlos ermitteln lässt, ist der Inhalt nicht mehr neu und daher auch nicht mehr patentierfähig.
Mit dieser Begründung hob der Bundesgerichtshof jetzt ein Patent für den pflanzlichen Schleimlöser Gelomyrtol® auf.
Das Mittel ist bereits seit 1978 auf dem Markt, der Hersteller hatte ein Patent aber erst im Jahr 2000 eintragen lassen. Mit Erfolg beantragte nun der Generikahersteller Ratiopharm die Aufhebung des Patents. (mwo)