Zeugnis

Arbeitgeber nicht zu Grußformel verpflichtet

Veröffentlicht:

ERFURT. Ein Arbeitgeber ist gesetzlich nicht verpflichtet, ein Arbeitszeugnis mit Formulierungen abzuschließen, in denen er dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste dankt, dessen Ausscheiden bedauert oder ihm für die Zukunft alles Gute wünscht.

Das hat das Bundesarbeitsgericht nun entschieden. Und: Sei der Arbeitnehmer mit einer vom Arbeitgeber in das Zeugnis aufgenommenen Schlussformel nicht einverstanden, könne er nur deren Streichung verlangen. (eb)

Az.: 9 AZR 227/11

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo geht es hier zum nächsten Arzttermin? Über Google starten viele Patienten die Suche, neuerdings wird auch Chat-GPT konsultiert. Eher zielgerichtet ist es, direkt nach Terminen zu suchen.

© fotogestoeber / stock.adobe.com

Arzttermine online

Meta-Suchmaschine für Arzttermine soll die Suche effizienter machen