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Urteil

Grünes Licht für Affentests

Juristische Schlappe für die Bremer Gesundheitsbehörde. Der Neurobiologe Professor Andreas Kreiter darf seine Versuche mit Makaken weiter fortsetzen. Die Behörde ist sich nicht sicher, ob sie sich geschlagen geben soll.

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Forscher Kreiter - darf weiterforschen.

Forscher Kreiter - darf weiterforschen.

© Carmen Jaspersen / dpa

BREMEN. Keine Chance für die Bremer Gesundheitsbehörde. Die umstrittenen Makakenversuche des Bremer Neurobiologen Professor Andreas Kreiter dürfen zunächst für ein Jahr fortgesetzt werden.

Das hat jetzt das Bremer Oberverwaltungsgericht entschieden. Die Ablehnung der Makakenversuche durch die Bremer Gesundheitsbehörde war rechtswidrig, so das Gericht. Gleichzeitig hat es eine Revision ausgeschlossen.

Der zum Teil emotional geführte Streit um die Versuche mit Makaken schwelt seit 2008. Damals lehnte die Bremer Gesundheitsbehörde einen Antrag des Neurobiologen Kreiter ab, die seit 1998 laufenden Versuche weiterführen zu dürfen. Kreiter war daraufhin vor Gericht gezogen.

Die Tiere seien bei den Experimenten nur "mäßigen" Belastungen ausgesetzt, begründet nun das Oberverwaltungsgericht seine Entscheidung.

Ethisch vertretbar

Den Belastungen stehe die "Bedeutung des Forschungsvorhabens des Klägers gegenüber. Die Beteiligten des Rechtsstreits waren sich einig, dass diese Forschung im Bereich der Kognitionswissenschaft von außerordentlicher Bedeutung ist und internationalen Rang besitzt", hieß es.

Kreiter will ergründen, wie Aufmerksamkeit funktioniert. Die Tiere würden darauf trainiert, in einen speziellen Affenstuhl zu klettern und den Kopf durch eine Öffnung zu stecken, beschreibt er die Versuche.

Die Affen sollen bei den Experimenten etwa immer dann auf einen Knopf drücken, wenn sich eine Form auf dem Bildschirm vor ihnen verändert und dann in ihre alte Form zurückkehrt. Währenddessen messen Sonden die Gehirnaktivität.

Drücken die Affen den Knopf, erhalten sie etwas zu trinken. Tierschützer sprechen hier von Tierquälerei und vermissen den Nutzen dieser Grundlagenforschung. Kreiter verspricht sich einen Nutzen seiner Experimente etwa für die Neuroprothetik.

"Das Gericht hält die Versuche für ethisch vertretbar. Mit dieser Entscheidung sieht sich das Rektorat der Universität Bremen in seiner Haltung bestätigt", teilt die Uni mit.

Die Gesundheitsbehörde gab sich zurückhaltend. "Wir werden überlegen, ob wir weitere Schritte unternehmen", so Behördensprecherin Karla Götz zur "Ärzte Zeitung". (cben)

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