Überwachung am Arbeitsplatz
Verlangt ein mit Videokameras überwachter Arbeitnehmer Schadenersatz für psychosomatische Beschwerden, muss er belegen, dass diese tatsächlich durch die Kameras ausgelöst wurden. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem Urteil entschieden.