Seit dem Patientenrechtegesetz gelten zahlreiche Pflichten zu Aufklärung und Dokumentation. Vieles entspricht der Rechtsprechung. Doch es gibt auch Neuerungen. Wir zeigen ein Beispiel zur Aushändigung.
Mit einem Überraschungsurteil hat das BSG am Mittwoch die Vorstände der KVen aufgewertet. Die Richter entschieden: Vom Vorstand ausgehandelte Verträge unterliegen keinem Genehmigungsvorbehalt der Vertreterversammlung.
Das Gehalt von angestellten Angehörigen ist selbst dann als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn diese erhebliche Überstunden machen - also eigentlich einen Niedriglohn erhalten.
Im Prozess gegen den früheren Leiter der Transplantationschirurgie am Göttinger Universitätsklinikum haben am Dienstag zwei Gutachter den Angeklagten belastet.
Heißes Liebesspiel einer Beamtin während einer Dienstreise: Das Paar reißt dabei eine Lampe aus der Wand. Die Frau verletzt sich und will von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld. Keine Chance, sagt ein australischer Richter.
Seit Oktober gilt für ermächtigte Ärzte die Regel: Sie müssen sich Überweisungs-Leistungen vorab genehmigen lassen. Doch das betrifft nicht alle Ermächtigten, so die KBV.
Rechnungen, die 2010 gestellt wurden, verjähren am 31. Dezember dieses Jahres. Darauf macht der Wiesbadener Rechtsanwalt Maximilian Broglie aufmerksam. Ärztliche Honorarforderungen unterliegen gemäß § 195 BGB einer 3-jährigen Verjährungsfrist.
Ob nun Neu-Vertrag oder Vertragsverlängerung, Ärzte sollten den Mietvertrag für ihre Praxisräume sorgfältig prüfen. Und auf einige - für sie vorteilhafte - Klauseln pochen.
KV-Chef Dryden hält Richtgrößen für nicht mehr nachvollziehbar. Er plädiert dafür, den Fokus auf eine medizinisch gesteuerte Verordnungspraxis zu legen. Leitsubstanzen sieht er dafür als das richtige Instrument.