Transplantations-Prozess

Staatsanwaltschaft will weitere Belastungszeugen anhören

Im Prozess gegen den ehemaligen Leiter der Transplantationsmedizin an der Uni Göttingen sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft weitere Zeugen die Manipulationsvorwürfe untermauern.

Von Heidi Niemann Veröffentlicht:
Transplantationszentrum Göttingen: Der Ex-Leiter der Transplantationsmedizin steht derzeit vor Gericht.

Transplantationszentrum Göttingen: Der Ex-Leiter der Transplantationsmedizin steht derzeit vor Gericht.

© Stratenschulte/dpa

GÖTTINGEN. Im Prozess um den Transplantationsskandal am Göttinger Uniklinikum hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig jetzt die Anhörung weiterer Zeugen beantragt, die nach ihrer Ansicht den angeklagten Transplantationschirurgen belasten könnten.

Bislang hat das Gericht keine der benannten Personen als Zeugen geladen oder dies angekündigt.

Unter anderem will die Staatsanwaltschaft das frühere Vorstandsmitglied des Göttinger Universitätsklinikums, Barbara Schulte, hören.

Sie hatte damals die Vertragsverhandlungen mit dem Leberchirurgen geführt, der im Oktober 2008 von Regensburg nach Göttingen wechselte.

Der Angeklagte hatte im Prozess behauptet, dass er damals ethische und moralische Bedenken gegen die Bonusregelung in seinem Vertrag geäußert habe.

Höheres Fixgehalt ausgehandelt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft hatte er jedoch zu keinem Zeitpunkt ethische Bedenken geäußert.

Er habe vielmehr das Angebot der Universitätsmedizin, das ein Fixgehalt von 150.000 Euro sowie eine Bonuszahlung von jeweils 2500 Euro ab der 31. Lebertransplantation und 1000 Euro ab der 21. Nierentransplantation vorsah, als zu gering abgelehnt.

Daraufhin habe man ihm ein höheres Fixgehalt von 170.000 Euro angeboten, außerdem Bonuszahlungen von 2000 Euro ab der 41. Lebertransplantation sowie 1000 Euro ab der 21. Nierentransplantation.

Weitere Zeugen könnten nach Ansicht der Staatsanwaltschaft belegen, dass der Angeklagte in Manipulationen mit Blutproben von Patienten involviert gewesen sei.

Außerdem habe er einen suchtkranken Patienten direkt von der Entziehungsanstalt zur Transplantation aufgenommen, obwohl dieser noch nicht abstinent gewesen sei. Entsprechende Hinweise des Pflegepersonals habe er ignoriert.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Chirurgen vor, seit Beginn seiner Tätigkeit am Göttinger Uniklinikum Patienten für eine Transplantation vorbereitet zu haben, die keine Spenderleber gebraucht hätten.

Er habe das Ziel gehabt, möglichst viele Transplantationen vorzunehmen, ohne Rücksicht auf die Richtlinien der Ärztekammer zu nehmen.

Wollte der Chirurg Aufklärungsarbeit der BÄK verhindern?

Außerdem will die Staatsanwaltschaft einen weiteren Arzt des Uniklinikums hören. Der Angeklagte soll diesen konsultiert haben, nachdem eine Kommission der Bundesärztekammer begonnen hatte, den Fall eines russischen Transplantationspatienten zu untersuchen.

Der Chirurg soll sich bei seinem Kollegen danach erkundigt haben, ob man nachträglich Dialysen in das EDV-System einpflegen könne. Nach Ansicht der Anklagebehörde wollte der Chirurg die Aufklärungsarbeit der BÄK verhindern.

Die Kommission war bei ihren Ermittlungen darauf gestoßen, dass der russische Patient gegenüber Eurotransplant als dialysepflichtig gemeldet worden war, tatsächlich jedoch keine Dialysen stattgefunden hatten.

Der Verteidiger des angeklagten Chirurgen, Rechtsanwalt Steffen Stern, nannte die Beweisanträge "rechtlich unerheblich", weil ihnen keine Straftatbestände gegenüberstünden.

"Die Staatsanwaltschaft geht von einem Konstrukt aus, das weder vor der Verfassung noch vor dem Strafgesetzbuch stand hält", so Stern.

Der Prozess wird Ende Oktober fortgesetzt.

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