Hörgeräte

Festpreis ist nicht immer verpflichtend

Veröffentlicht:

STUTTGART. Beim Kauf von Hörgeräten können die Krankenkassen Patienten nicht immer auf ihre Festpreise verweisen.

Sind teurere Geräte erforderlich, um im Alltag die Hörbehinderung möglichst gut auszugleichen, muss die Krankenkasse auch mehr bezahlen, wie das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem kürzlich veröffentlichten Urteil betont hat.

Es gab damit einer zum Streitzeitpunkt 58-jährigen Frau aus dem Raum Konstanz Recht. Sie war besonders mit Blick auf ihre Arbeit der Ansicht, dass Hörgeräte zum Festpreis ihre Hörbehinderung nicht ausreichend ausgleichen können.

Sie kaufte schließlich moderne digitale Hörgeräte für 4770 Euro. Die Krankenkasse erstattete den Festbetrag von 823 Euro.

Nach dem Stuttgarter Urteil muss die Krankenkasse weitere 3947 Euro bezahlen. Die Frau habe Anspruch auf einen möglichst weitgehenden Behinderungsausgleich, soweit dies für ihre Teilnahme am gesellschaftlichen Leben erforderlich ist.

Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seien Festpreise zwar grundsätzlich zulässig; sie müssten aber so bemessen sein, dass sie für einen angemessenen Behinderungsausgleich ausreichen.

Hier treffe dies nicht zu. Das Hörvermögen und insbesondere auch das Sprachverständnis der Frau seien mit den teureren Geräten deutlich besser gewesen als mit Festpreis-Geräten.

Nach einem weiteren BSG-Urteil muss allerdings die Rentenversicherung den über dem Festpreis liegenden Anteil bezahlen, wenn teurere Geräte allein aus beruflichen Gründen benötigt werden. Hier sei das teurere Gerät aber auch für den Behinderungsausgleich im Alltag notwendig, betonten die Stuttgarter Richter. (mwo)

LSG Baden-Württemberg, Az.: L 13 R 2607/10

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Mitarbeiterführung und Teamentwicklung

MFA-Tag: Motivationsbooster fürs Praxisteam

Lesetipps
HSK im Fokus: Der Hauptstadtkongress 2024 findet von 26. bis 28. Juni in Berlin statt.

© Rolf Schulten

Themenseite

Hauptstadtkongress: Unsere Berichte im Überblick

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung