Bundesgerichtshof

OP-Zentrum muss für Wasserschaden haften

Tritt Wasser aus einer Wohnung in eine benachbarte, muss der Mieter für den Schaden aufkommen, so die Richter.

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Bei einem in der eigenen Wohnung ausgelösten Wasserschaden haftet der Eigentümer oder dessen Mieter auch für Schäden in den Nachbarwohnungen.

Das gilt unabhängig davon, ob den Eigentümer oder Mieter ein Verschulden trifft, wie jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied.

Danach muss ein Operationszentrum im Raum Aachen einen Schaden in Höhe von 166.000 Euro bezahlen. Es befand sich in einer Eigentumswohnung im Obergeschoss. Im Sterilisationsraum hatte sich eine Schlauchverbindung gelöst. Das auslaufende Wasser gelangte auch in eine darunter gelegene Arztpraxis.

Deren Versicherung kam zunächst für den Schaden auf, verlangt das Geld nun aber von dem Operationszentrum zurück.

"Rechtswidrige Einwirkung"

Das Landgericht Aachen und das Oberlandesgericht (OLG) Köln gaben der Klage statt. Sie ließen dabei offen, ob das Operationszentrum ein Verschulden an dem Schaden trifft.

Für eine "rechtswidrige Einwirkung" wie etwa einen Wasserschaden bestehe bei Grundstückseigentümern laut Gesetz ein Ausgleichsanspruch unabhängig vom Verschulden. Dies sei auf Eigentumswohnungen entsprechend anzuwenden.

Dem ist der BGH nun gefolgt. Benachbarte Wohnungseigentümer beziehungsweise deren Mieter seien "wie Eigentümer benachbarter Grundstücke zu behandeln".

Den konkreten Streit wiesen die Karlsruher Richter aus formalen Gründen dennoch an das OLG zurück. (mwo)

Az.: V ZR 230/12

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Daten aus Wales

Infarktrisiko steigt offenbar auch nach Harnwegsinfekt

Einstufung in den Pflegegrad

Pflegebegutachtung: Wann hausärztlicher Rat gefragt ist

Lesetipps
Ein Geldschein liegt in einer Mausefalle.

© photo 5000 / stock.adobe.com

Knackpunkt Selbstzahlerleistungen

Der richtige Umgang mit IGeL-Fallen

„Nicht jeder Mensch ab 70 wird künftig Statine nehmen, aber es werden mehr als bisher sein“, prognostiziert Kollegin Erika Baum von der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin.

© Rafal Rutkowski / stock.adobe.com

„Erheblicher zusätzlicher Beratungsbedarf“

Statine: Was der G-BA-Beschluss für Praxen bedeutet

Stethoskop auf Geldmünzen

© oppoh / stock.adobe.com / Generated by AI

EBM-Abrechnung 2026

Vorhaltepauschale 2.0: Bei 10 Kriterien ist für jeden was dabei