Arbeitgeber muss nicht haften

Keine Entschädigung für Sex-Unfall auf Dienstreise

Heißes Liebesspiel einer Beamtin während einer Dienstreise: Das Paar reißt dabei eine Lampe aus der Wand. Die Frau verletzt sich und will von ihrem Arbeitgeber Schmerzensgeld. Keine Chance, sagt ein australischer Richter.

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Wilder Sex kann gefährlich sein.

Wilder Sex kann gefährlich sein.

© iStockphoto / Thinkstock

SYDNEY. Verletzung bei Sexspielen auf der Dienstreise - muss die Versicherung des Arbeitgebers für Arztkosten und Schmerzensgeld aufkommen?

Nicht in Australien, entschied das höchste Gericht in Canberra. Es beendete mit seinem Urteil vom Mittwoch ein juristisches Gerangel, das sechs Jahre dauerte.

Glaslampe aus Wand gerissen

Eine Beamtin Ende 30 traf 2007 während einer Dienstreise einen Bekannten und nahm ihn nach dem Dinner mit auf ihr Motel-Zimmer. Die beiden liebten sich so leidenschaftlich, dass einer von ihnen eine Glaslampe hinter dem Bett griff und aus der Wand riss.

Die Scherben verletzten die Frau an Mund und Nase. Die Beamtin litt nach eigenen Angaben später auch an einem posttraumatischen Stress-Syndrom und konnte nicht arbeiten.

Sie machte bei der Versicherung ihres Arbeitgebers, einer Behörde, Schmerzensgeld geltend. Ihre Argumentation: Sie habe die Verletzungen während eines Arbeitseinsatzes erlitten.

Richter: Arbeitgeber hat keinen Sexeinsatz verlangt

Der Fall ging durch mehrere Instanzen. Das höchste Gericht beschied jetzt, der Arbeitgeber habe das Sexualverhalten der Frau schließlich weder direkt noch indirekt veranlasst.

Sex gehöre nicht zu den normalen Vorkommnissen einer Dienstreise, wie etwa Duschen, Schlafen oder Essen.

Arbeitsminister Eric Abetz begrüßte das Urteil als Sieg des gesunden Menschenverstandes. Unklar blieb zunächst, wer die erheblichen Gerichtskosten tragen muss. (dpa)

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