Um Praxisbesonderheiten bei der Heilmittelverordnung anerkannt zu bekommen, müssen Vertragsärzte, abgesehen vom Indikationsschlüssel, auch Diagnoseschlüssel angeben.
Fahrlässige Körperverletzung: So lautet der Vorwurf zweier Familien. Der Ausbruch multiresistenter Keime auf der Kinderintensivstation einer Klinik in Saarlouis hat jetzt ein juristisches Nachspiel.
Von den 17 KVen haben bereits 15 eine Richtlinie für die Anerkennung von Arztnetzen aufgesetzt. Bundesweit 30 Netze werden derzeit auch finanziell gefördert.
Ein gelernter Zimmermann gibt sich als Rettungssanitäter aus und arbeitet zehn Monate in einem Frankfurter Krankenhaus. Das Wissen für den Job hatte er sich während seiner Zeit in einem Sanitätsbataillon der Bundeswehr und bei Internet-Recherchen angeeignet.
Die ursprüngliche Planung der Bundesregierung, das Antikorruptionsgesetz noch im ersten Quartal 2016 durch das Parlament zu bringen, scheint obsolet zu sein. Dies erfuhr die 'Ärzte Zeitung' aus Koalitionskreisen.
Rettungskräfte im Visier der Staatsanwaltschaft: Nachdem ein Mann in Korbach womöglich gestorben ist, weil Retter nicht früh genug zum Notfallort gefahren waren, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Kassel wegen unterlassener Hilfeleistung.
Der Rechtsstreit um das Studentenritual der 'Kittelverbrennung' geht in die nächste Runde. Einer der Verfahrensbeteiligten habe das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel angerufen, teilte das Thüringer Landessozialgericht am Donnerstag in Erfurt mit.
Auch ohne schriftliche Vollmacht sollen Eheleute nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit über die medizinische Versorgung ihres Partners entscheiden dürfen. Das soll auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten.
Die Sozialgerichte in Brandenburg sind weiterhin überlastet. Die Verfahren dort dauern im Schnitt länger als zwei Jahre. Neueinstellungen gibt es aber nicht.
Es war wohl ohnehin nur eine Verzweiflungstat: Die Verfassungsbeschwerde gegen den 'Pflegenotstand' ist gescheitert. Doch die Situation in den Heimen hat sich dadurch nicht gebessert.