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Netzförderung kommt in den Regionen an

Von den 17 KVen haben bereits 15 eine Richtlinie für die Anerkennung von Arztnetzen aufgesetzt. Bundesweit 30 Netze werden derzeit auch finanziell gefördert.

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NEU-ISENBURG. Die vom Gesetzgeber in Paragraf 87b SGB V geforderte Anerkennung und Förderung von Arztnetzen macht gute Fortschritte. Diese Zwischenbilanz zieht die Agentur deutscher Arztnetze (ADA). Sie hat im Februar erneut bei den KVen nachgehakt. Das Ergebnis: 15 KVen haben tatsächlich die Rahmenvorgaben der KBV umgesetzt und Kriterien zur Anerkennung von Netzen veröffentlicht. Dabei sind bundesweit bislang 33 Netze anerkannt worden.

Die KV Niedersachsen hat zwar keine Richtlinie erlassen, fördert die Netze aber nach der KBV-Rahmenvorgabe. Damit steht lediglich die KV Mecklenburg-Vorpommern noch gänzlich ohne Richtlinie und Förderung da.

Fördergelder erhalten die Netze in mittlerweile zehn Regionen. "Wobei deren Umfang von KV zu KV erheblich schwankt", berichtet die ADA.

So können Ärzteverbünde in Niedersachsen bis zu 50.000 Euro je Netz erhalten, in Schleswig-Holstein und in Westfalen-Lippe sind es sogar bis zu 100.000 Euro. Im Saarland hingegen sieht die Förderung lediglich bis zu 100 Euro je Arzt für die Teilnahme an bis zu zwei Qualitätszirkeln pro Quartal vor.

Und in Sachsen-Anhalt können Netzärzte im Einzelfall eine Unterstützung von 1000 Euro pro Netz beantragen. Bundesweit kommen bislang 30 Netze in den Genuss einer finanziellen Förderung, 16 davon - und damit die meisten - in Westfalen-Lippe. Dort gibt es damit derzeit auch die meisten anerkannten Ärzteverbünde.

Gar keine finanzielle Förderung sehen bislang die KVen in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Hessen vor. Wobei es in Hessen aber eine Förderrichtlinie des Sozialministeriums gibt, über die für neun Regionen eine Fördersumme von einer Millionen Euro auch für die Netzarbeit bereit stehen soll. (reh)

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