Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- und Internetverbindungsdaten ist vorerst weiter hinzunehmen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies Eilanträge, auch von Ärzten, hiergegen ab. Eine erste Gesetzesfassung aus 2007 hatte das Bundesverfassungsgericht 2010 verworfen.