Der Rundfunkbeitrag darf nicht bar bezahlt werden. Auch wenn Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, sind Ausnahmen von der Annahmepflicht bei Barzahlungen zulässig, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart in einem am Montag bekannt gegebenen Urteil (Az.: 19 VA 17/16).