Lebertransplantationen

Staatsanwaltschaft Essen nimmt Ermittlungen auf

Die Frage, ob die Uniklinik Essen gegen das Transplantationsgesetz verstoßen hat, ruft die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

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KÖLN. Die Staatsanwaltschaft Essen hat Ermittlungen dazu aufgenommen, ob die Universitätsklinik Essen bei Lebertransplantationen gegen das Transplantationsgesetz verstoßen hat. "Wir gehen dem Anfangsverdacht eines Verstoßes gegen die Dokumentationspflichten nach", sagte Oberstaatsanwältin Anette Milk. Die Ermittlungen richten sich gegen den Leiter des Leber-Transplantationsprogrammes Professor Andreas Paul.

Nach einem Bericht der zuständigen Prüfungs- und Überwachungskommission (PÜK) war es in der Essener Uniklinik in den Jahren 2012 bis 2015 bei Lebertransplantationen zu "willentlichen und systematischen" Verstößen gegen die Transplantationsrichtlinien gekommen. Die PÜK hatte die Essener Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Die Klinik hat die Vorwürfe empört zurückgewiesen und ihrerseits die Legitimität der PÜK und der Transplantationsrichtlinien in Frage gestellt.

Auch solche Zweifel änderten nichts an der Tatsache, dass sich die Kliniken bei Transplantationen an die geltenden vom Bundesgesundheitsministerium genehmigten Richtlinien halten müssen, betonte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) Rudolf Henke. "Die Regelungen haben eine besondere Bedeutung für die Vertrauenswürdigkeit des Verfahrens", sagte er der "Ärzte Zeitung".

Die ÄKNo wird das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abwarten, bevor sie entscheidet, ob die Vorgänge auch berufsrechtliche Konsequenzen haben. Die Uniklinik hat in einer Erklärung Professor Paul das "uneingeschränkte Vertrauen" ausgesprochen. Das Haus habe der Staatsanwaltschaft von sich aus den Bericht der PÜK und die eigene Gegenvorstellung übermittelt, heißt es. "Wir sind zuversichtlich, dass dort eine objektive Prüfung unter Berücksichtigung der hiesigen Ausführungen stattfindet." Die Uniklinik sieht zudem ihre Rechtsposition bei Transplantationen durch den aktuellen Freispruch des Göttinger Transplantationsmediziners durch den Bundesgerichtshof bestätigt. (iss)

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