Sachsen-Anhalt

Mit sechs Zielwerten auf der sicheren Seite

Theoretisch hält Sachsen-Anhalt 2017 zwar noch an Richtgrößenprüfungen fest, doch dass sie tatsächlich zum Tragen kommen, ist unwahrscheinlich.

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Von Petra Zieler

MAGDEBURG. In Sachsen-Anhalt einen Arzt zu finden, der in der Vergangenheit in Regress genommen wurde, dürfte sehr schwer fallen. Seit Jahren macht sich die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) nicht nur für die Abschaffung solcher Rückzahlungen stark, sondern hilft gezielt, sie im Vorfeld zu vermeiden. Zum komplexen Maßnahmekatalog gehört beispielsweise die umfassende Information über mögliche Schutzregelungen ebenso wie die individuelle Beratung vor jedem drohenden Regress.

Das allerdings war in den vergangenen Jahren maximal zweimal notwendig. Ärzte können darüber hinaus in begründeteten Fällen und zu jeder Zeit die Anerkennung von Praxisbesonderheiten oder von besonderem Verordnungsbedarf bei Heilmitteln beantragen. Für 2017 wurden elf Facharztgruppen mit dem höchsten Verordnungsbedarf konkrete Zielwerte zum wirtschaftlichen Arzneimittelverbrauch auferlegt. Danach werden Hausärzte, die mindestens sechs von sieben Zielen erreichen, von Richtgrößenprüfungen befreit. Die Hausarztziele:

- 92,49 Prozent Generikaquote bei Verordnungen aus dem generikafähigen Markt,

- 74,51 Prozent Generikaquote bei Betäubungsmittel-Verordnungen,

- ein Maximalwert von 44,1 Prozent für moderne Gerinnungshemmer wie Dabigatran, Apixaban, Rivaroxaban und Edoxaban an der Gerinnungshemmer-Gesamtverordnung,

- maximal 6,49 Prozent aller verordneten Fertigarzneimittel dürfen auf Protonenpumpenhemmer entfallen,

- höchstens 5,9 Prozent der verordneten Mittel, die auf das Renin-Angiotensin-Aldosteron-System wirken, sollen auf Kombinationen mit Kalziumantagonisten, Aliskiren oder mit HCT entfallen.

- Bei höchstens 25,69 Prozent der oralen Antidiabetika soll es sich um DPP4-Hemmer, GLP1-Analoga oder SGLT2-Hemmer handeln

- und höchstens 2,35 Prozent der Lipidsenker-Verordnungen dürfen den Wirkstoff Ezetemib betreffen.

Auch bei den anderen Fachgruppen stehen Generika-Verordnungen an erster Stelle der ausgewiesenen Zielwerte und liegen lediglich bei Gastroenterologen sowie Dermatologen unter 80 Prozent. "Ärzte, die die vorgegebenen Zielwerte erreichen, kommen gar nicht erst in die Nähe möglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen", verspricht KV-Chef Burkhard John. (zie)

Das haben Sie bereits gelesen:

26. April: Hamburg – Quoten werden 2018 ernst

3. Mai: Westfalen-Lippe – Probelauf mit Leitsubstanzen

10. Mai: Schleswig-Holstein –

Wirtschaftlichkeit in Relation zumSchweregrad der Krankheit

17. Mai: Niedersachsen – Regresslatte hoch gelegt 24. Mai: Berlin – mit Richtgrößen hat man sich längst arrangiert 31. Mai: Bremen: Verordnungen jetzt zeitnah unter der Lupe

7. Juni: Saarland hält an Richtgrößen fest – und senkt sogar noch ab

16. Juni: Rheinland-Pfalz – 2014 nur vier Regresse

21. Juni: Nordrhein – neue Regeln stehen

28. Juni: Sachsen – Für Hausärzte vor allem Medizin nach Katalog

Lesen Sie am 12. Juli: Hessen – Richtgrößenprüfung in neuem Kostüm

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