Nach Überzeugung des Finanzgerichts Baden-Württemberg sollen Steuerpflichtige für einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid mehr Zeit haben. Entgegen der bisherigen Praxis komme es zur Wahrung der Monatsfrist auf den Absendetag und nicht auf den Eingang beim Finanzamt an, entschied das Gericht jetzt (Az.