Das Bundesverfassungsgericht begrenzt den Zugriff auf persönliche Bestandsdatendaten. Auch Einrichtungen des Gesundheitswesens dürfen künftig nur eingeschränkt Auskunft geben.
Postdienstleister sollen künftig – mit Androhung einer Geldbuße – dazu verpflichtet werden, verdächtige Sendungen an Behörden zu melden. Die Regierung unterstützt den Vorstoß – zum Teil.
Das Bundessozialgericht hat die Musterweiterbildungsordnung aufgewertet. In einem Urteil macht das BSG deutlich, dass die Landesärztekammern die MWBO zeitnah umsetzen müssen.
Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag mit Blick auf die DSGVO die Regeln für den Datenverkehr mit den USA gekippt. Das hat Folgen auch für Gesundheitsunternehmen.
Für Milliarden Euro hatte Gesundheitsminister Jens Spahn im April Schutzmasken geordert. Viele Händler beklagen offene Rechnungen. Jetzt ziehen sie reihenweise vor Gericht. Es geht um Millionen.
Wer krank ist, geht eigentlich zum Arzt. Zum Amtsarzt wollte ein Arbeitnehmer aber nicht – und kassierte prompt eine Abmahnung. Zu Recht, wie nun das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied.
Die Aufnahme in den Krankenhausplan muss nicht an kleiner Stammbelegschaft scheitern. Die Altenburger Tagesklinik darf somit mit der Uniklinik Jena kooperieren.