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Offene Rechnungen

Lieferanten von Schutzmasken verklagen Gesundheitsministerium

Für Milliarden Euro hatte Gesundheitsminister Jens Spahn im April Schutzmasken geordert. Viele Händler beklagen offene Rechnungen. Jetzt ziehen sie reihenweise vor Gericht. Es geht um Millionen.

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Minister mit der Maske: Kommen die BMG-Bestellungen seinem Ressort jetzt noch teurer zu stehen?

Minister mit der Maske: Kommen die BMG-Bestellungen seinem Ressort jetzt noch teurer zu stehen?

© Marvin Ibo Güngör / GES / picture alliance

Bonn. Eine Reihe von Unternehmen verklagt das Bundesgesundheitsministerium vor dem Landgericht Bonn (LG) wegen mutmaßlich offener Rechnungen. Bei dem Gericht seien inzwischen mehr als 20 Klagen eingegangen, bestätigte eine LG-Sprecherin einen entsprechenden Bericht des Wirtschaftsmagazins „Capital“.

Eine Firma verlangt immerhin stolze 37 Millionen Euro vom Haus von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, sagte die Sprecherin des Landgerichts am Dienstagnachmittag (14. Juli) der „Ärzte Zeitung“.

Bei den gerichtlichen Auseinandersetzungen geht es um die Lieferung von Schutzmasken, die vom Ministerium bestellt, aber den Klägern zufolge bislang nicht bezahlt worden sind. Bei den meisten Klagen liegt der Streitwert zwischen 500 .000 Euro und einer Million Euro. Bislang sind dem Ministerium, dessen Hauptsitz immer noch Bonn ist, laut der Sprecherin erst wenige Klagen zugestellt worden.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte Anfang April im Zuge der Coronavirus-Pandemie zentral Schutzmasken über ein sogenanntes Open-House-Verfahren bestellen lassen. Berichten zufolge soll der Gesamtwert der Bestellungen über vier Milliarden Euro betragen.

Zu wenig Etat vom Finanzminister?

Finanzminister Olaf Scholz hatte Spahns Ressort zusätzlich acht Milliarden Euro für die Beschaffung genehmigt – womit aber auch für anderes Schutzmaterial bezahlt werden musste. Für die Masken sollen letzten nur noch rund 1,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestanden haben.

In der Open-House-Ausschreibung für die Masken wurden über die Generalzolldirektion 738 Zuschläge an verschiedene Lieferanten erteilt. Bei den Lieferanten handelte es sich um diverse Quellen: vor allem um Händlern, die Masken aus Fernost importierten, aber auch bis hin zu Apothekern, die noch über Masken verfügten.

In dem Verfahren waren feste Abnahmepreise garantiert worden. Je FFP2-Maske sollten sie netto 4,50 Euro erhalten. Die Lieferanten sollten fixe Liefertermine garantieren können. Insgesamt sollen über diese 738 Zuschläge laut „Capital“ über 200 Millionen FFP2-Masken und zusätzlich mehr als 60 Millionen OP-Masken bestellt worden sein.

Nach kurzer Zeit soll man im Ministerium Qualitätsmängel bei den gelieferten Masken festgestellt haben. Bereits im Juni hieß es, jede fünfte gelieferte Maske habe „nicht den Normanforderungen“ entsprochen. Dies habe der vom Bund beauftragte TÜV festgestellt. Auch soll die Beraterfirma EY zur Unterstützung angeheuert worden sein.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium war am Dienstag zunächst keine Stellungnahme zu den Klagen zu erhalten. (iss/nös)

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