Gutachter finden keine Belege dafür, dass die Rechtsform die Versorgungsqualität im MVZ beeinflusst. Trotzdem brechen sie eine Lanze für eine Betriebsform.
Krankenkassen könnten nicht verlangen, dass Versicherte sich bereits Tage vorher „auf Vorrat“ um einen Arzttermin bemühen, so ein Urteil. Im konkreten Fall ging es um die Bescheinigung der AU-Fortsetzung.
Wollen Ärzte unter Betreuung stehende Menschen impfen, brauchen sie nur in Ausnahmefällen eine betreuungsrechtliche Genehmigung. Darauf hat das Amtsgericht Osnabrück jetzt hingewiesen.
Derzeit scheinen Telefonbetrüger im Namen des Landesapothekerverbands Niedersachsen unterwegs zu sein. Der Verband warnt jetzt davor, seine Anrufe stets für authentisch zu halten.
Parallel zur Corona-Pandemie hat sich laut Interpol eine Kriminalitätswelle entwickelt. Das betreffe Cyberkriminalität oder Produktfälschungen. Auch der Impfstoff biete eine enorme Angriffsfläche.
Per Verordnung will das Bundesgesundheitsministerium die Auflagen für die Corona-Freihaltepauschalen lockern. Der Kliniklobby gehen die Anpassungen aber nicht weit genug.
Mit teils heftigen Reaktionen haben sich ein Arzt und seine Mitarbeiterin gegen das polizeiliche Auflösen ihrer Weihnachtsfeier in der Praxis gewehrt. Ihnen wird Verstoß gegen Corona-Regeln vorgeworfen.