Reinhardt lehnt eine Verpflichtung zur aktiven Sterbehilfe ab. Die Kammer sei aber weiter bereit, den Passus in der Berufsordnung zu ändern, der Ärzten verbiete, Assistenz zum Suizid zu leisten.
Eine Ärztin aus Sachsen soll bei einer „Querdenker“-Demo den Mund-Nasen-Schutz mit dem Judenstern verglichen haben. Die Ärztekammer sieht darin einen Verstoß gegen das Strafrecht – und zeigt die Frau an.
Was löst “Lebensmüdigkeit“ – fachsprachlich Suizidalität – aus? Davon versucht der Deutsche Ethikrat ein Bild zu gewinnen. Hintergrund ist die anstehende Neubewertung der Suizidbeihilfe.
Die Karlsruher Richter des BGH erklären Beitragserhöhungen der Axa aus den Jahren 2014-2016 für unwirksam. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung haben.
Die Regierung holt beim geplanten Ersteinschätzungsverfahren zur Begutachtung von ambulanten Patienten im Krankenhaus die Krankenhausgesellschaft mit ins Boot.
Auch der neue CEO der Versandapotheke DocMorris rückt von der Firmenlinie nicht ab, Zugaben im Rezeptgeschäft mit Kunden in Deutschland geben zu wollen.
Die geplanten Änderungen am Notfallsanitätergesetz sorgen weiter für Kritik von allen Seiten. Jetzt befasst sich der Gesundheitsausschuss des Bundestages mit der heiklen Materie.
In Berlin werden dringend Ärzte gesucht, die in Impfzentren arbeiten. Bisher bremsen Vorgaben für die Berufshaftpflicht Ärzte daran, sich freiwillig zu melden. Jetzt liegt eine Lösung auf dem Tisch.
Die ÄK Sachsen weist darauf hin, dass für Ärzte das Neutralitätsgebot gilt – auch beim Thema Masken. Ein Medizinrechtanwalt analysiert, welche Konsequenzen Corona-Kleinreden und Gefälligkeitsgutachten nach sich ziehen.
Die gestiegenen Regressforderungen der Rezeptprüfstelle Duderstadt sorgen für Unmut in den Praxen. Die KV Nordrhein will eine neue Vereinbarung abschließen.
Auch kommerzielle und Industrie-gesponserte Fortbildungen müssen von den Ärztekammern anerkannt werden – wenn an deren inhaltlicher Qualität nichts auszusetzen ist.
Brandenburgs Gesundheitsministerin Nonnemacher ist der Kragen geplatzt. Sie verschärft die Vorgaben für das Ausstellen von Attesten, mit denen Patienten der Maskenpflicht entgehen wollen.
Für bestimmte silber- oder PHMB-haltige Wundauflagen müssen Hersteller einen Nutzennachweis erbringen, um sie in der Erstattung zu halten. Die Branche drängt auf klare Vorgaben und mehr Zeit.
Eine angeordnete Quarantäne kann auch Praxen treffen. Schließt ein Gesundheitsamt eine Arztpraxis, kann der Praxisinhaber diverse Ansprüche anmelden. Aber wie? Die „Ärzte Zeitung“ zeigt, wie es geht.
„Im EBM ist es aber anders geregelt!“, denkt mancher: Die kleinen Unterschiede zwischen EBM und GOÄ bringen Sand ins Abrechnungsgetriebe. Damit Ärzte besser durchsteigen: eine Übersicht über die GOÄ-Zuschläge.