Die Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen hat einen Zehn-Punkte-Katalog mit Forderungen an die künftige Landesregierung beschlossen. Unter anderem geht es um Maßnahmen gegen gewaltbereite Patienten.
Der PKV-Verband schießt mit einem Gutachten scharf gegen Pläne Baden-Württembergs, seinen Beamten bei der Krankenversicherung Wahlfreiheit zu gewähren.
Wie schon in den Vorjahren, kamen die meisten Behandlungsfehler-Verdachtsfälle, mit denen die Unabhängige Patientenberatung 2021 konfrontiert wurde, aus dem Bereich Chirurgie.
In Deutschland verbotene Behandlungen spielen beim Fiskus keine Rolle. Ein Ehepaar wollte nach künstlicher Befruchtung außergewöhnliche Belastungen geltend machen – zu Unrecht, so der Bundesfinanzhof.
Mitarbeiterinnen mit mulimischem Glauben dürfen an den St. Elisabeth-Kliniken nun ein weißes viereckiges Kopftuch tragen. Zuvor musste sich die Krankenhausleitung harsche Kritik gefallen lassen.
Weil eine Klinik aus Köln einen Mediziner mit erschlichener Approbation beschäftigte, darf die Krankenkasse Vergütungen zurückfordern, urteilte das Bundessozialgericht.
Mit insgesamt zehn Millionen Euro will das Land Nordrhein-Westfalen die Opfer des Bottroper Apotheker-Skandals unterstützen. Betroffene und Hinterbliebene können einen Antrag auf eine einmalige Zahlung stellen.
Welche Leistungen wurden erbracht? Diese Frage muss ein ambulanter Pflegedienst den Kassen bei Bedarf beantworten – besonders, wenn zuvor ein Urteil wegen Abrechnungsbetrugs verhängt wurde.
Ärzte dürfen bestraft werden, wenn sie aktiv bei einer Selbsttötung helfen oder Ratschläge geben, stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte klar. Auf die Meinungsfreiheit können sich Mediziner nicht berufen.
Ärzte und Pfleger müssen sich impfen lassen, Patienten und Heimbesucher aber nicht: Krankenhaus-Lobby und Pflegeverbände fordern ein Ende der separaten COVID-Impfpflicht. Auch Bayern erhöht den Druck.
Mitarbeiter im Gesundheitswesen, die ein gefälschtes Impfzertifikat vorlegen, können fristlos entlassen werden. Eine Abmahnung ist nicht notwendig, so die Entscheidungen zweier Arbeitsgerichte.
Um weiterhin Kindergeld zu beziehen, darf eine Krankheit bei einem Kind über 18 nicht länger als sechs Monate andauern. Soll heißen: Eine Ausbildung darf nur vorübergehend unterbrochen sein.