Im Ringen um die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Saarland haben die Landräte teilweise eingelenkt. Nun sollen doch Betretungsverbote ausgesprochen werden.
Weil sie keinen Nachweis über eine Corona-Impfung vorlegen konnte, verhängte das Gesundheitsamt gegen eine Zahnmedizinische Fachangestellte ein Betretungsverbot. Ihre Klage hat ein Oberverwaltungsgericht nun abgewiesen.
Weil sich das Bundesgesundheitsministerium geweigert hatte, im Frühjahr 2020 Journalisten Angaben zu verspäteteten Maskenlieferungen zu machen, muss die Behörde 5000 Euro zahlen. Eine Beschwerde ist aber möglich.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Zuständigkeit der KV Hessen für die Einbeziehung auch von Privatärzten in die Finanzierung des ärztlichen Bereitschaftsdiensts bestätigt.
Das Bundesarbeitsgericht stuft freiwillige und steuerbefreite Corona-Prämien des Arbeitgebers unter bestimmten Umständen als Erschwerniszulage ein. Und die ist per Gesetz unpfändbar.
Die derzeitige Entwicklung der Corona-Lage ändert nichts an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheitswesen, hat nun das Düsseldorfer Verwaltungsgericht entschieden.
Ärzte wollen auf drohenden Versorgungsengpass für die Patienten aufmerksam machen, der aus ihrer Sicht durch die geplante Streichung der Neupatientenregelung des Gesundheitsministers droht.
Wer sich bei einem Permanent Make-up ein bestimmtes Ergebnis vorstellt, muss konkrete Vorgaben machen, ansonsten sei ein Gestaltungsspielraum der Tätowierer hinzunehmen, betont das OLG Frankfurt.