Auskünfte verweigert

Maskenaffäre: Gericht droht Bundesgesundheitsministerium mit Zwangsgeld

Weil sich das Bundesgesundheitsministerium geweigert hatte, im Frühjahr 2020 Journalisten Angaben zu verspäteteten Maskenlieferungen zu machen, muss die Behörde 5000 Euro zahlen. Eine Beschwerde ist aber möglich.

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Köln. Das Verwaltungsgericht Köln (VG) droht dem Bundesgesundheitsministerium mit einem Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro. Grund ist seine Weigerung, einem Zeitungsverlag die gewünschten Auskünfte zur Beschaffung von Corona-Schutzmasken im Frühjahr 2020 zu geben.

Die Journalisten hatten von dem in Bonn beheimateten Ministerium wissen wollen, wer im Haus für die Entscheidung zuständig war, einem bestimmten Hersteller eine Maskenlieferung abzunehmen und auch zu bezahlen, obwohl sie lange nach der im Open-House-Verfahren festgelegten Lieferfrist 30. April 2020 erfolgte.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hatte das Gesundheitsministerium Ende Juli 2022 in einem Eilbeschluss zu der entsprechenden Auskunft verpflichtet (Az.: 15 B 1177/21). Dem war die Behörde aber nicht nachgekommen.

Frage der Journalisten wurde nicht beantwortet

Sie hatte lediglich mitgeteilt, dass die entsprechenden Entscheidungen bei verspäteten Lieferungen „im Zusammenwirken zwischen dem jeweils betroffenen Lieferanten, dem Bundesministerium für Gesundheit unter Wahrung der vorgesehenen Zuständigkeiten im Bundesministerium und den Dienstleistern des Bundes“ getroffen worden seien.

Damit sei die Frage der Journalisten nicht beantwortet worden, die offensichtlich den Namen von Personen erfahren wollten, entschied das VG. Das Ministerium habe nicht dargelegt, warum ihm die Nennung dieser Personen nicht möglich sei, entschied das Gericht. Das Bundesgesundheitsministerium kann Beschwerde gegen den Beschluss des VG einlegen, über den dann das Oberverwaltungsgericht entscheiden würde. (iss)

Verwaltungsgericht Köln, Az.: 6 M 63/22

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