Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will den Beitragssatz zur Pflegeversicherung teils anheben. Seine Reformpläne stoßen auch auf Kritik. Die geplante Anhebung des Pflegegeldes etwa geht vielen nicht weit genug.
Die neu geschaffene Schlichtungsstelle für mögliche ärztliche Behandlungsfehler an der Ärztekammer Niedersachsen hat im vergangenen Jahr 953 Anträge bearbeitet.
Das Corona-Notlagegesetz in Brandenburg aus dem Jahr 2020 ist nicht verfassungskonform, urteilt ein Verfassungsgericht. Die Begründung: Das Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung.
Laut Bundessozialgericht darf der G-BA für Arzneimittel ohne Konkurrenz keine Nutzenbewertung erstellen. Ein Vergleich mit Off-Label-Anwendungen ist unzulässig. Im konkreten Fall ging es um Rapiscan®
Krankenkassen dürfen den Klinik-Zuschuss zur Haftpflichtversicherung nicht auf den Sicherstellungszuschlag von Beleghebammen anrechnen. Eine derartige Praxis gebe das Gesetz nicht her, so das Gericht.
Eine Krankenkasse weigerte sich, bei Patienten mit der Hautkrankheit Necrobiosis lipoidica die Kosten der Behandlung mit dem Wirkstoff Tofacitinib zu übernehmen. Das Thüringer Landessozialgericht gab ihr nun Recht.
Der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung sieht das in Paragraf 9 des Heilmittelwerbegesetzes verankerte Werbeverbot für telemedizinische Angebote als inzwischen aus der Zeit gefallen an.
Die US-Zulassungsbehörde FDA erhebt erstmals zivilrechtliche Klagen gegen vier Hersteller von E-Zigarettenprodukten. Es geht um nicht zugelassene E-Liquids.
Auch wenn ab 1. März keine COVID-Testpflichten für Gesundheitseinrichtungen mehr gelten, will die Bundesregierung das 19-köpfige Wissenschaftsgremium aktuell nicht auflösen.
Das Bundeskabinett hat die Entbudgetierung in der Kinderheilkunde beschlossen. Über das Ausmaß wird allerdings noch gerungen. Jetzt hat sich der GKV-Spitzenverband positioniert.
In der Corona-Pandemie ist die Zahl der Anzeigen wegen vermuteten Behandlungsfehlern in allen Statistiken gesunken. Nicht jede Beschwerde lässt sich erhärten. Die Koalition will zum Opferschutz ein Härtefallfonds auflegen.
Liegt ein besonderer Bedarf vor, können Heilmittel für bis zu zwölf Wochen verordnet werden. Auch dann, wenn das zugehörige Akutereignis schon länger zurückliegt.