Verfassungsgericht

Urteil: Brandenburgisches Corona-Notlagegesetz verstößt gegen Verfassung

Das Corona-Notlagegesetz in Brandenburg aus dem Jahr 2020 ist nicht verfassungskonform, urteilt ein Verfassungsgericht. Die Begründung: Das Gesetz verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung. Das Gericht gibt damit einer Klage der AfD-Fraktion Recht.

Veröffentlicht:
Geschlossene Eisdielen wie hier im brandenburgischen Lübbenau gehörten zu Hochzeiten der Corona-Pandemie zum Alltag.

Geschlossene Eisdielen wie hier im brandenburgischen Lübbenau gehörten zu Hochzeiten der Corona-Pandemie zum Alltag.

© ULMER / Pressebildagentur ULMER / picture alliance

Potsdam. Das Corona-Notlagegesetz für Kommunen in Brandenburg ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts mit der Landesverfassung unvereinbar. Das Verfassungsgericht Brandenburg erklärte in einem Beschluss nach Mitteilung vom Freitag, dass das Gesetz von 2020 unter anderem gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße. Damit gab das Gericht einer Klage der AfD-Landtagsfraktion Recht.

Der Landtag hatte im April 2020 beschlossen, dass die Vertretungen in Gemeinden, Städten und Landkreisen in Ausnahmefällen Entscheidungen auch auf die kleineren Hauptausschüsse übertragen oder Beschlüsse im schriftlichen Umlauf verfahren fassen dürfen.

Die Parlamente konnten befristet auch per Video- und Telefonkonferenzen tagen. Das Gesetz ermächtigte den Innenminister während der Notlage, durch den Erlass von Rechtsverordnungen von Vorschriften der Kommunalverfassung abzuweichen. Es wurde verlängert und galt bis zum 30. Juni 2021.

Wesentliche Vorschriften missachtet

Das Gesetz verstößt dem Verfassungsgericht zufolge gegen Artikel 2, Absatz 4 der Landesverfassung, wonach die Gesetzgebung durch Volksentscheid und den Landtag ausgeübt wird.

Das Notlagegesetz führe über das Außerkraftsetzen wesentlicher Vorschriften der Kommunalverfassung zu einer Gewichtsverschiebung zwischen gesetzgebender und ausführender Gewalt in der Kommune, erklärte das Gericht. Dem Innenminister wurde demnach eine zu weitgehende Befugnis zur Ausgestaltung zugestanden.

Die Richter sehen auch eine Unvereinbarkeit mit Artikel 80, Satz 2 der Verfassung, wo es heißt: Das Gesetz muss Inhalt, Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigung bestimmen. Der Landtag hätte nach Ansicht der Richter genauere Vorgaben machen müssen. (dpa)

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Az.: VfGBbg 10/21

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
In New Orleans findet in diesem Jahr die Jahrestagung des American College of Cardiology (ACC) statt.

© aceshot/stock.adobe.com

New Orleans

Herzkongress ACC 2026: Das sind die wichtigen neuen Studien

Die Ärzte Zeitung ist jetzt auch auf Instagram aktiv.

© prima91 / stock.adobe.com

Social Media

Folgen Sie der Ärzte Zeitung auf Instagram