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Entbudgetierung

GKV-Spitzenverband will Budgets in der Pädiatrie beibehalten

Das Bundeskabinett hat die Entbudgetierung in der Kinderheilkunde beschlossen. Über das Ausmaß wird allerdings noch gerungen. Jetzt hat sich der GKV-Spitzenverband positioniert.

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Berlin. Der GKV-Spitzenverband plädiert für eine Beibehaltung der Vergütung von Leistungen der ambulanten Kinderheilkunde innerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

In einem Schreiben an den gesundheitspolitischen Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Professor Andrew Ullmann, weist GKV-Vorstand Stefanie Stoff-Ahnis darauf hin, eine generelle Aussetzung jeglicher mengenbegrenzenden Maßnahmen der Honorarverteilung, die über den bisherigen Änderungsantrag hinausgehen, sei angesichts der Finanzsituation der GKV unangebracht. Das Schreiben liegt der Ärzte Zeitung vor.

Darin heißt es weiter, ohne morbiditätsbedingte Mengenbegrenzung drohe eine unangemessene Leistungsausweitung, wodurch langfristig die Finanzierbarkeit der GKV gefährdet sei. Beim Wegfall jeglicher Mengenbegrenzungen würden deutliche Anreize für eine Fehl- und Überversorgung zulasten Kinder und Jugendlicher geschaffen.

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„Hoher bürokratischer Aufwand“

Das Bundeskabinett hatte vorige Woche die Aussetzung des Budgets in der Kinder- und Jugendmedizin beschlossen. Allerdings nur die des Budgets für Leistungen aus dem EBM-Unterkapitel 4.2, also die Gebührenordnungspositionen der allgemeinen Kinder- und Jugendmedizin. Widerstände hatte es aber offenbar in der nun von Stoff-Ahnis angeschriebenen FDP-Fraktion gegeben.

So sagte der FDP-Bundestagsabgeordnete Lars Lindemann auf Anfrage, dass „der Weg über die vollumfängliche Vergütung der erbrachten Leistungen richtig“ sei. „Jedoch erreicht die derzeitig vorgeschlagene gesetzliche Formulierung die Umsetzung dieses Zieles nicht.“

Hintergrund ist abgesehen von der Kritik an der Beschränkung auf die allgemeine Pädiatrie der „enorme bürokratische Aufwand“, der mit dem vom Kabinett vorgeschlagenen Verfahren auf die KVen zukommen würde. Zudem wüssten die Pädiater bei diesem Verfahren erst Monate nach Quartalsende, ob sie mit Nachzahlungen rechnen können oder sogar Geld an die Krankenkassen zurückzahlen müssen.

Bereinigung „strategieanfällig“

Auch zu diesem Punkt positioniert sich der GKV-Spitzenverband nach dem Schreiben von Stefanie Stoff-Ahnis eindeutig – für den Fall, dass die Entbudgetierung von der Bundesregierung am Ende durchgesetzt werden sollte: Die Krankenkassen sprechen sich demnach gegen eine Bereinigung der MGV um die pädiatrischen Fälle mit anschließender extrabudgetärer Vergütung – und für die Umsetzung der Gesetzespläne der Koalition aus.

Als Grund nennt Stoff-Ahnis in Anspielung auf Erfahrungen mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz zum einen, dass sich das Verfahren der Bereinigung als „strategieanfällig“ erwiesen habe.

Außerdem könnten, wenn die Pläne der Bundesregierung umgesetzt werden, „alle bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Anpassung, Aufteilung und Fortschreibung der MGV prinzipiell unverändert fortgeführt werden“.

Nicht zuletzt gebe es ein Problem bei der Messung der Veränderung der Morbiditätsstruktur der Versicherten. Der GKV-Spitzenverband befürchtet, dass es in bestimmten Konstellationen zu einer Doppelfinanzierung zunehmender Morbidität von Kindern und Jugendlichen kommen könnte. (bar/ger)

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