Urteil
Bundessozialgericht: Keine Nutzenbewertung für Medikament mit „Solistenstellung“
Laut Bundessozialgericht darf der G-BA für Arzneimittel ohne Konkurrenz keine Nutzenbewertung erstellen. Ein Vergleich mit Off-Label-Anwendungen ist unzulässig. Im konkreten Fall ging es um Rapiscan®.