AU und der Aufwand in Praxen
Eine gesetzliche Karenzzeit von drei bis fünf Tagen, bis im Fall einer Arbeitsunfähigkeit eine Bescheinigung notwendig wird – das schlägt die KBV vor. „Das wäre ein Block an Entbürokratisierung der Praxen, der schon mal gar nichts kostet“, sagte KBV-Vize Hofmeister der Ärzte Zeitung.