Krankenkassen dürfen Verordnende auch vergleichend über die Preise zu verordnender Leistungen informieren. Wenn dabei hochpreisige Produkte nicht als wirtschaftlich deklariert werden, ist das kein Problem.
Etliche Städte haben bereits eigene Verkaufsverbote für Lachgas an Kinder und Jugendliche beschlossen. Nun hat Gesundheitsministerin Warken den Entwurf einer bundesweiten Restriktion vorgelegt.
Die Ärzteschaft votiert nahezu geschlossen gegen Paragraf 218 – das kann auch die Politik nicht ignorieren. Ein Leitartikel über das bahnbrechende Thesenpapier zum Schwangerschaftsabbruch.
Bedroht das Schreckgespenst Scheinselbstständigkeit ärztliche Kooperationen wie in der ASV? Ja, sagen drei Arztverbände. Der SpiFa sieht die Gefahr woanders. Die Politik müsse aber endlich für Klarheit sorgen.
Wer bei einer Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz im Ausland auf die Hilfe einer Vermittlungsfirma setzt, muss ein Erfolgshonorar nur zahlen, wenn der Studienvertrag zustande kommt. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die neue Regierung steht beim Arzneimittelmarkt unter Handlungsdruck: Die Versorgungssicherheit ist zu gewährleisten, Innovationen müssen auf den Markt können. Eine Fortentwicklung des AMNOG ist genauso erforderlich wie die Überprüfung der Regelungen für Orphan Drugs.
Kooperation
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In Kooperation mit: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Cencora Global Consulting Services
Das Bundesgesundheitsministerium hat drohende Arzneimittel-Ausfälle infolge der neuen EU-Abwasserrichtlinie auf dem Schirm. Zuständig für deren Umsetzung sei aber das Umweltministerium.
In Hamburg ist ein Prozess um teuere Krebsmedikamente gestartet. Ein Onkologe ist wegen gewerbsmäßiger Bestechlichkeit angeklagt. Er soll von einem Apotheker finanzielle Zuweisungen erhalten haben.
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf für ein steuerliches Investitionsprogramm beschlossen. Unter anderem die Re-Aktivierung degressiver Abschreibungsoptionen verspricht auch Praxen und MVZ Liquiditätsvorteile.
Eine 63-Jährige starb in einer internistischen Praxis, weil ihr ein Magenballon mit einem Endoskop fehlerhaft eingesetzt worden war. Die Ärztin bekam eine Bewährungsstrafe von acht Monaten.
Wegen der öffentlich-rechtlichen Organisation des Rettungsdienstes sind die Regeln der Amtshaftung maßgeblich, betont der Bundesgerichtshof. Danach müssten die Kommunen beweisen, dass es die ihnen stichhaltig vorgeworfenen Fehler nicht gab.
In Tschechien ist eine Seniorin fälschlicherweise für tot erklärt worden. Gegen die Ärztin, die die Todesurkunde ausgestellt hat, gibt es nun Ermittlungen wegen des Verdachts auf unterlassener Hilfeleistung.
Eigentlich müssten die Ministerien in ihren Gesetzesbegründungen auch berichten, welche Interessenvertreter an einer konkreten Legislativvorlage beteiligt waren.
BMG-Staatssekretär Tino Sorge sieht den Bundesausschuss in der Pflicht, auf das Urteil des BSG zu reagieren. Die Richter verlangen eine Klarstellung, wann eine Klinik nicht an der Notfallversorgung teilnehmen darf.
Niedrige Regresssummen oder gar fehlerhafte Prüfanträge erzürnen Kassenärztliche Vereinigungen in zahlreichen Ländern. In Rheinland-Pfalz gibt es nun eine Art „Online-Pranger“.