Lange Zeit blieb das US-Zulassungssystem in Sachen Biosimilars hinter der EU zurück. Allmählich scheint der Wettbewerb unter den Anbietern rekombinanter Nachahmer aber nun auch in den USA Fahrt aufzunehmen.
Die US-Zulassungsbehörde FDA bemüht sich seit Jahren darum, dass Patienten möglichst zügig Zugang zu neuen Arzneimitteltherapien erhalten. Doch jetzt macht die akute Haushaltssperre der FDA einen Strich durch die Rechnung.
Bewirbt ein Hersteller ein Nahrungsergänzungsmittel wie ein Arzneimittel, muss er auf seine Verkäufe auch den vollen Mehrwertsteuersatz abführen, so ein Urteil.
In der bayerischen Gemeinde Baar-Ebenhausen hat ein neues Gesundheitszentrum eröffnet, das einen Schwerpunkt auf telemedizinische Lösungen legt. So gibt es eine Videosprechstunde per App.
Die Packungsbeilagen etlicher HIV-Selbsttests sind fahrlässig unvollständig: Über die eher geringe Wahrscheinlichkeit, bei einem positiven Test tatsächlich infiziert zu sein, erfahren Anwender nichts.
Noch wird nach dem idealen Weg gesucht, wie neue digitale Therapieangebote ihre Wirksamkeit nachweise sollen – aber auch, wie sie dann zum Patienten kommen.
Ein Apotheker mit Versandhandelserlaubnis, der rezeptfreie, apothekenpflichtige Mittel über den Online-Marktplatz „Amazon“ anbietet, verstößt damit nicht gegen Wettbewerbsrecht.
Celgene lässt sich auch von der laufenden Übernahme durch Bristol-Myers Squibb nicht davon abhalten, sein Entwicklungsportfolio mit weiteren Krebskandidaten zu füllen.
Acht Wochen nach Markteintritt, in der 49. Kalenderwoche 2018, haben die vier in Deutschland verfügbaren Adalimumab-Biosimilars bereits 28 Prozent Verordnungsanteil erreicht.
Zwei neue EBM-Nummern können seit Jahresbeginn für das Ausstellen und Aktualisieren des Medikationsplans in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung abgerechnet werden.
Finnische Patienten erhalten nun in Apotheken in Estland Arzneimittel, die ihnen ihr Arzt in Finnland elektronisch verschrieben hat. Damit betritt die EU Neuland.