Gesetzgebung

GSAV – Warten auf den finalen Entwurf

Nun doch keine Aut-idem-Substitution für Biologicals in der Apotheke? Und auch kein neues Zyto-Honorar? Und was ist mit der Importklausel?

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BERLIN. Die Kommunikation des Bundesgesundheitsministeriums ist unter Jens Spahn deutlich schneller geworden. Vielleicht etwas zu schnell? So sind die im November mitgeteilten Inhalte des GSAV („Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“) schon nicht mehr aktuell. Der Link zur Online-Darstellung ist zwar noch freigeschaltet. Auch der erste Gesetzentwurf ist noch hinterlegt, doch längst Schnee von gestern.

In einem auf Anfang Januar datierten zweiten Entwurf gibt Spahn das Vorhaben wieder auf, die Vergütung in der Apotheke zubereiteter Krebsmittelrezepturen auf eine feste Pauschale umzustellen. Offenkundig trägt der Minister damit den Einwänden sowohl von Kassenseite als auch Apothekerschaft Rechnung, die sich beide mit der Honorarreform nicht anfreunden wollen und stattdessen darauf verweisen, sich zuletzt ja doch auf eine neue Hilfstaxe geeinigt zu haben.

Gleichfalls neu im zweiten Entwurf: Die sogenannte Importförderklausel, wonach Apotheken wenigstens fünf Prozent ihres GKV-Verordnungsumsatzes aus der Abgabe von Re-Importen erzielen müssen, sollte ersatzlos gestrichen werden. Dafür hatten sich wiederholt Apotheker oder auch der Baden-Württembergische AOK-Chef Dr. Christopher Hermann stark gemacht. Zuletzt hatte Brandenburg eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der gesetzlichen Importförderung auf den Weg gebracht.

Dem Vernehmen nach liegt inzwischen aber schon wieder ein neuer, dritter GSAV-Entwurf vor, in dem die Importklausel nicht mehr gestrichen, sondern vielmehr dreistufig neu gefasst wird. Auch das im November angekündigte Vorhaben, den Austausch wirkstoffgleicher Biologicals in der Apotheke einzuführen, soll Spahn wieder aufgegeben haben.

Was genau vom GSAV zu erwarten ist, wird wohl erst der Kabinettsentwurf zeigen. (cw)

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