Niedersachsen

Berufserlaubnis auch ohne Sprachprüfung

Die Approbationsbehörde erteilt im Einzelfall befristete Berufserlaubnisse an ausländische Ärzte, die noch keine Fachsprachprüfung absolviert haben.

Von Christian Beneker Veröffentlicht:
Die Fachsprachprüfung als Hürde für die Berufserlaubnis wird in Niedersachsen für ausländische Ärzte befristet ausgesetzt. Wie viele Ärzte davon profitieren könnten, ist derzeit unklar.

Die Fachsprachprüfung als Hürde für die Berufserlaubnis wird in Niedersachsen für ausländische Ärzte befristet ausgesetzt. Wie viele Ärzte davon profitieren könnten, ist derzeit unklar.

© Christin Klose / dpa

Hannover. Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat den Niedersächsischen Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) per Erlass angewiesen, ausländischen Ärzten auch dann eine befristete Berufserlaubnis zu erteilen, wenn die Bewerber noch keine Fachsprachprüfung bestanden haben.

„In besonderen Fällen soll es jetzt möglich sein, eine vorübergehende Berufserlaubnis zu erteilen“, bestätigt Meike Meyer-Wrobel vom NiZzA den Schritt des Ministeriums.

1200 Anträge noch auf dem Stapel

Bereits im vergangenen Jahr erhielten 901 ausländische Ärzte in Niedersachsen nach bestandener Fachsprachprüfung die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes und seien mit dieser Erlaubnis in Niedersachsen auch ärztlich tätig, wie es hieß.

Derzeit würden noch rund 1200 Anträge auf Erteilung der Approbation in Niedersachsen bearbeitet, so Meyer-Wrobel in einem Schreiben an die Niedersächsische Ärztekammer (ÄKN). „Die überwiegende Anzahl der anhängigen Anträge konnte bislang nicht abschließend beschieden werden, da hier keine ausreichenden Nachweise über die erforderlichen Sprach- und oder Fachkenntnisse erbracht werden konnten“, so Meyer-Wrobel. Das wird auch so bleiben, weil die Kammer die Fachsprachprüfungen wegen der Corona-Pandemie derzeit ausgesetzt hat.

Der Schritt des Ministeriums bringt nun Bewegung in die Sache. Allerdings müssen die infrage kommenden Kandidaten sich bereits zu der Prüfung angemeldet haben. Bei der Genehmigung der befristeten Berufserlaubnis handele es sich um „Einzelfallprüfungen, bei denen der Patientenschutz deutlich im Vordergrund steht“, betont das Gesundheitsministerium.

Mehrfach durchgefallen? Das geht nicht

Wer die befristete Genehmigung haben will, darf nicht bereits mehrfach an der Fachsprachprüfung gescheitert sein. Zudem brauchen die Kandidaten ein Krankenhaus, das sich bereit zeigt, die Ärzte anzustellen. Arbeiten dürfen diese ausländischen Ärzte dann auch nur unter Aufsicht und Anleitung eines approbierten Arztes, so Meyer-Wrobel.

Die Berufserlaubnis gilt nur bis Ende dieses Jahres. „Wir hoffen, dass die Fachsprachprüfungen nachgeholt werden und wir dann die endgültige Berufserlaubnis erteilten können“, so Meyer-Wrobel.

Seit über einer Woche schreibt der NiZzA nun die infrage kommenden Kandidaten an, um möglichst viele von ihnen an die Krankenbetten zu bekommen. Zur genauen Zahl der betroffenen Ärzte machte Meyer-Wrobel keine Angaben.

Bereits vor dem Schritt des Gesundheitsministeriums haben rund 100 ausländische Ärzte Kammerpräsidentin Dr. Martina Wenker geschrieben und ihre Dienste in der Corona-Krise angeboten. Das bestätigt Thomas Spieker, Sprecher der Kammer. „Es sind viele, die anfragen“, sagt Spieker der „Ärzte Zeitung“. Eine Antwort habe Wenker bisher nicht verfasst. Man sei noch in Beratungen über eine angemessene Reaktion, sagte Spieker.

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