Urteil aus Hessen

Berufskrankheitenrecht: Manchmal muss auch ein Nummernmix möglich sein

Erfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für das Vorliegen mehrerer Berufskrankheiten, muss die BG einen Kombinationsmix aus mehreren Nummern erstellen, so das Hessische Landessozialgericht.

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