Urteil aus Hessen
Berufskrankheitenrecht: Manchmal muss auch ein Nummernmix möglich sein
Erfüllt ein Arbeitnehmer die Voraussetzungen für das Vorliegen mehrerer Berufskrankheiten, muss die BG einen Kombinationsmix aus mehreren Nummern erstellen, so das Hessische Landessozialgericht.