„Häufige Ausfälle“
KVMV fordert: Betreiber sollen für TI-Störungen haften
Haften TI-Betreiber bald wie die Deutsche Bahn für Störungen und Ausfälle? Die KV Mecklenburg-Vorpommern hat eine entsprechende Forderung an den Gesetzgeber als Resolution verabschiedet.
Veröffentlicht:Schwerin. Störungen und Ausfälle der Telematikinfrastruktur (TI) sorgen in Arztpraxen seit Jahren für Zeitverluste und Frustrationen. Nach Ansicht der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) müssten TI-Betreiber dafür in Haftung genommen werden können. Eine entsprechende Forderung an den Gesetzgeber hat die Vertreterversammlung der KV in einer Resolution formuliert.
„Dabei sollen die Betreiber, im Sinne einer Beweislastumkehr, nachweisen, dass die von ihnen zur Verfügung gestellte Technik über den gesamten Quartalszeitraum störungsfrei funktioniert hat. Für Ausfallzeiten durch technische Störungen oder einen fehlenden Nachweis des störungsfreien Betriebs hat der Betreiber eine angemessene Entschädigung, zum Beispiel analog zur Entschädigung bei der Deutschen Bahn, an die betroffenen Praxisinhaber zu zahlen“, heißt es in der Resolution.
Die Vertreterversammlung begründete die Forderung mit „erheblichen Störungen im Ablauf der Praxen" durch „häufige Ausfälle". Diese hätten ein „versorgungsgefährdendes Maß erreicht". Der Gesetzgeber müsse reagieren und die Betreiber der TI unter Androhung finanzieller Haftung zu einem störungsfreien Betrieb der Technik verpflichten. (di)