Kammerversammlung
Brandenburgs Ärztekammer gegen Verbot der Ex-Post-Triage
Nach der vom Bundestag beschlossenen Triage-Regelung darf eine einmal beschlossene Intensivbehandlung nicht wieder zurückgenommen werden. Brandenburgs Kammerdelegierte sehen das kritisch.
Veröffentlicht:Potsdam. Brandenburgs Landesärztekammer hat sich in einer Resolution gegen das vom Bundestag beschlossene Verbot der Ex-Post-Triage ausgesprochen. Wenn die Intensivkapazitäten nicht ausreichen, soll nach medizinischen Gesichtspunkten im Rahmen einer Triage ärztlich entschieden werden, wer die Intensivbehandlung vorrangig erhält. „Das zentrale Kriterium dafür ist nach der neuen Regelung die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“, heißt es in der Resolution, die die Kammerversammlung am Samstag in Potsdam beschloss.
„Diese lässt sich nach Überzeugung der Kammerversammlung bei vielen Patientinnen und Patienten jedoch erst nach einem intensivmedizinischen Behandlungsversuch verlässlich abschätzen.“ Daher müsse es Ärztinnen und Ärzten auch möglich sein, ihre Entscheidungen aufgrund von Erkenntnissen nach Beginn der Intensivbehandlung wieder zu korrigieren.
Nach der vom Bundestag beschlossenen Regelung darf eine einmal beschlossene Intensivbehandlung aber nicht wieder zurückgenommen werden. Dies gelte selbst dann, wenn neu ins Krankenhaus gekommene Patienten eine deutlich höhere Überlebenswahrscheinlichkeit hätten. Die Kammer fordere den Gesetzgeber daher auf, das Verbot wieder zu streichen. (lass)