Prävention

Corona: Bald Anspruch auf Impfung in der Arbeitszeit?

Die Bundesregierung will die Entscheidung zur Impfung weiter erleichtern – und Impfungen in der Arbeitszeit ermöglichen. Die Hausärzte sehen derweil neuen Streit mit Patienten auf sich zukommen.

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Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Corona-Arbeitsschutzverordnung anpassen, um Arbeitnehmern Impfungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will die Corona-Arbeitsschutzverordnung anpassen, um Arbeitnehmern Impfungen während der Arbeitszeit zu ermöglichen.

© Rainer Unkel / SZ Photo / picture alliance

Berlin. Zur Ankurbelung der lahmenden Corona-Impfkampagne sollen sich Beschäftigte gegebenenfalls auch während der Arbeitszeit impfen lassen können. „Wir müssen weiter dafür sorgen, dass der Arbeitsplatz nicht zum Ansteckungsort wird. Deshalb passen wir die Corona-Arbeitsschutzverordnung an“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der „Augsburger Allgemeinen“ (Samstag). „Wir werden die Arbeitgeber anhalten, dass sie stärker an der Impfaufklärung mitwirken und Impfungen im Zweifelsfall auch während der Arbeitszeit ermöglichen.“

Bislang haben Arbeitnehmer keinen allgemeinen Anspruch darauf, sich während der Arbeitszeit bei einem Arzt oder im Impfzentrum eine Spritze gegen das Coronavirus geben zu lassen.

Neue Homeoffice-Pflicht bei steigender Inzidenz?

Für den Fall, dass die Pandemie wieder schwer um sich greift, denkt Heil über eine neuerliche Homeoffice-Pflicht nach. „Für mich ist klar, dass wir eher wieder verpflichtendes Homeoffice einführen, als Schulen und Kitas zu schließen“, erklärte er.

Nach der Mitteilung des Robert Koch-Instituts haben sich Stand Freitag 63,9 Prozent aller Einwohner mindestens einmal impfen lassen, 58,5 Prozent sind vollständig geimpft. Die Länder beginnen jetzt mit Auffrischungsimpfungen für alte Menschen, die vor mindestens sechs Monaten ihre zweite Impfung erhalten haben, weil nach diesem Zeitraum die Wirkung deutlich nachlassen kann.

Die Hausärzte stellen sich auf neue Konflikte mit Patienten ein. „Jetzt, da die dritte Impfung angeboten wird, kommen viele Menschen auf uns zu, die eine Auffrischung haben möchten, aber noch keinen Anspruch darauf haben“, sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbands, Ulrich Weigeldt, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Das führt zu Diskussionen, die aber in den Beratungsgesprächen in unseren Praxen geklärt werden.“

Keine Auffrischung für gesunde Personen unter 80

Im Moment liege die Altersgrenze für die dritte Impfung bei 80 Jahren. „Ob die Hausärztinnen und Hausärzte auch jüngeren Patienten diese Auffrischungsimpfung anbieten, ist dann jeweils abhängig von der persönlichen Konstitution und dem Vorliegen schwerer Krankheiten“, erklärte er. Gesunde Personen unter 80 Jahren würden in der Regel derzeit kein Angebot bekommen.

Ärztepräsident Klaus Reinhardt sprach sich für Auffrischungen nur bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen, einem geschwächten Immunsystem sowie Hochbetagten aus. „Nach bisherigem Kenntnisstand und Auffassung namhafter Experten ist sie aber für die meisten Geimpften nicht sofort nötig“, sagte er der „Rheinischen Post“ (Samstag). „Insgesamt fehlen uns immer noch aussagekräftige Studien, ob wann und für wen eine Boosterimpfung angezeigt ist.“

Die Nutzen-Risiko-Abwägung der Ständigen Impfkommission (STIKO) steht deshalb noch aus. „Bund und Länder wären gut beraten, bei dieser wichtigen Frage die wissenschaftliche Expertise der STIKO nicht zu übergehen“, mahnte Reinhardt. (dpa)

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